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Berliner Testament, Pflichtteil gegen sich selbst

Dies ist eine Diskussion zu Berliner Testament, Pflichtteil gegen sich selbst innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 30.08.2011, 22:17
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Berliner Testament, Pflichtteil gegen sich selbst

Hallo,

wie würdet ihr folgenden fiktiven Fall einschätzen:

A und B haben ein Berliner Testament errichtet. Sie haben nur ein Kind C. Nach dem Tod von A und B soll Kind C Alleinerbe sein.

A stirbt 2009, B wird Alleinerbe, C erbt nichts. C macht auch nicht seinen Pflichtteilsanspruch gegen B geltend.

B stirbt 2010. C wird Alleinerbe.

C würde 2011 gerne aus erbschaftsteuerlichen Gründen nachträglich seinen Pflichtteilanspruch nach A gegen den/die tote(n) B geltend machen. Da C als Alleinerbe der Rechtsnachfolger von B ist, müßte er seinen Pflichtteilsanspruch nach A im Prinzip gegen sich selbst geltend machen.

Mal angenommen, die Verjährungsfrist von 3 Jahren seit dem Tod von A ist noch nicht verstrichen - kann C dann seinen Pflichtteilsanspruch gegen sich selbst geltend machen und damit seine Erbschaft von B "verkleinern" und dadurch steuerlich günstiger gestalten? Es würde ihm dann ja doch dadurch ein weiterer erbschaftsteuerlicher Freibetrag (für die Pflichtteils-Erbschaft von A) zustehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.08.2011, 14:09
V.I.P.
 
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AW: Berliner Testament, Pflichtteil gegen sich selbst

Nach meiner Einschätzung müsste das gehen.
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berliner testament, erbschaft, pflichtteil

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