Dies ist eine Diskussion zu Bekomme keine Einsicht in das Testament innerhalb des Forums Erbrecht
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| Der O ist der Großvater, R ist der Sohn, M die Tochter, J ist die Enkelin und Tochter von M. *sorry hoffe das ist schonmal so verständlich* M ist schon seit langem verstorben. O ist jetzt verstorben. Somit bleiben nur noch J und R übrig. Was wäre, wenn R der J eröffnet, dass es ein Testament gäbe, indem er als Alleinerbe eingetragen wurde, er dieses Testament aber der J, die durch den Tod von M ebenfalls zur Hälfte erben würde, nicht zeigen will? R hat ihr das nur gesagt. J zweifelt an, dass R wirklich ein Testament hat. Wird denn J, weil sie zu 1/2 ebenfalls Erbin ist vom Nachlassgericht über das Testament informiert? Wie kann J zur Einsicht des Testaments kommen, denn sie könnte ja auch nur den Pflichtanteilanspruch besitzen, falls R wirklich der alleinige Erbe ist. Was würdet ihr in einem solch fiktiven Fall tun? Hat J überhaupt einen Anspruch das Testament einzusehen? Liebe Grüße Tigga |
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| AW: Bekomme keine Einsicht in das Testament Zitat:
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| AW: Bekomme keine Einsicht in das Testament Zitat:
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| AW: Bekomme keine Einsicht in das Testament Zitat:
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| AW: Bekomme keine Einsicht in das Testament Zitat:
und korrigiere meine Antwort gleichzeitig: Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers.
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| AW: Bekomme keine Einsicht in das Testament Ok, das würde ja bedeuten, dass J noch keine offizielle Information über das Testament erhalten hat, auch wenn dieses fernmündlich passiert ist. Angenommen R sagt, er sieht es als richtig an, alles daran zu setzen, dass ich J keinen Pflichtanteil erhält, weil er O die letzten drei Jahre gepflegt hat. J war aber zum Tode OA (Ehefrau von O) gerade mal 24 Jahre alt. Da J schonmal einen Satz gehört hat wie: Wer nicht älter wie 27 Jahre ist, hat keine Erbschaftssteuer zu zahlen, damit nicht davon ausgehen kann, in diesem Alter schon mit beiden Beinen im Leben zu stehen und finanziell unabhängig ist. Somit könnte R doch keine Argumente liefern, dass J sich nicht an der finanziellen Pflege des O beteiligt hat. R setzt J unter Durck, dass R J mit rechtsmitteln Platt machen würde, wenn sie die Person J nur veruchen würde, den Anspruch aus dem Pflichtteil geltend zu machen. Würde es Argumentationen geben, das J den Pflichtteil nicht erhalten würde? Ausser die Bekannte wie: Drohung, Erpressung, Trachten nach dem Leben des Erlbassers? 2. Angnommem J veranlasst einen Erbrechtsstreit, wie würden dann die Kosten des Gerichtes, bzw des Anwaltes berechnet werden? Beim Arbeitsgericht kommt es auf den Streitwert an. Bei eiinem Erbschaftssteit kommt es dann auf was an? 3. Nehmen wir mal an, dass J nicht nur Enkelin ist, sondern auch Pflegekind des O. Würde das was an der Höhe des Pflichtanteils was ändern? J ist ja somit dann Enkelin, Pflegetochter und würde noch den Erbplatz der Mutter einnehmen. Ich hoffe, dass ist nicht alles zu Konfus... Liebe Grüße Tigga und DAAANKE für die Beantwortung. |
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| AW: Bekomme keine Einsicht in das Testament Zitat:
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Das Zahlen der Erbschaftssteuer ist nicht vom Alter abhängig. Die Steuer bestimmt sich nach dem Verwandschaftsgrad und der Größe des Erbes. Zitat: Zitat:
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Den Erbplatz der Mutter kann man nicht einnehmen, da diese schon tot ist. Dafür tritt man ja als ihr Abkömmling an deren Stelle in der Erbfolge. Und was heißt 'Pflegetochter'? - Wurde die Enkelin adoptiert? Dann wäre sie einem leiblichen Abkömmling gleichzsetzen. Nur: ein leiblicher Abkömmling ist sie ja als Enkelin schon. Das scheint alles auf eine handfeste Erbauseinandersetzung hinauszulaufen. Das Aufsuchen eines Fachanwalt für Erbrecht ist anzuraten.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (08.09.2011 um 03:14 Uhr). |
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| AW: Bekomme keine Einsicht in das Testament @ klausschlesinge Ich Danke für die Zeit der ausführlichen Antwort. Gebe es denn Gründe mit denen R den Pflichtteil rechtlich abbsprechen könnte? Hierbei geht es um eine Immobilie im Wet von ca. 55.000 Euro. Angenommen J kommt zum Recht, er müsste somit J ja auszahlen. Ich habe jetzt desöfteren gelesen, das R eine Stundung leicht beantragen könnte. Würde das bedeuten, dass er dann die Immobilie nicht verkaufen dürfte, auch nicht verschulden, und nur verkaufen, wenn er J den Pflichtteil auszahlen würde? Was würde in diesem Fall eine Stundung bedeuten. Der Weg zum RA ist schon in Angriff und auch schon terminiert. Nur da J gar keine Infos im Erbrecht hat, gehen wir davon mal fiktiv aus, und das ganze auch neu wäre, also eine Erbschaftsfrage, möchte sich J etwas mehr informieren. J wurde von O und OA als kleines Kind adoptiert. J möchte eigentich gar nicht den Rechtsweg gehen. Nur J müsste was machen, da der Wille der OA eine gütliche Einigung nach dem Tod wollte, bin ich auch dafür. J ist sehr verletzt und möchte sich nur wehren bzw sich vorbereiten.. Liebe Grüße Tigga |
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| AW: Bekomme keine Einsicht in das Testament was nun adoptiert oder pflegekind? das ist ein großer unterschied. eine adoption wäre, wenn die enkelin dann offiziel das kind der großeltern geworden wäre. das ist eher ungewöhnlich. oder ist die enkelin nur bei den großeltern aufgewachsen? Zitat:
dh. das aus dem gesamten erbe erst mal dieser ausgleichsanteil abgezogen wird und der rest ist dann das erbe, welches unter den erben aufgeteilt wird. §2057a bgb (klick) je nach dem, wie schwer und wie lange o pflegebedürftig war, kann sein, dass da nix mehr über bleibt. es kommt auch nicht auf das alter drauf an, ob jemand nun pflegt oder nicht, sondern lediglich darauf, dass diejenige die dann tatsächlich gefplegt hat auch wirkdlich in den genuss der ausgeleichszahlung kommt. |
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| AW: Bekomme keine Einsicht in das Testament Angenommen R hat O ca. 1,5 Jahre gepflegt. Danach war er im Pflegeheim. R hat in der gesamten Zeit zwar sein Leben zurückgestellt, war aber nicht arbeitslos. R hat alle anfallenden Kosten, die nicht mehr Rente von O gedeckt worden sind bezahlt. J wurde adoptiert. Es ist sehr ungewöhnlich, aber J hat seitdem 3. Lebensjahr bei OA und O gelebt, da die Tochter M nicht mehr in der Lage war sich um J zu kümmern. DAAANKE schön !!!!! |
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