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Bekomme keine Einsicht in das Testament

Dies ist eine Diskussion zu Bekomme keine Einsicht in das Testament innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 07.09.2011, 20:43
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Unhappy Bekomme keine Einsicht in das Testament

Hallo ich bräuchte mal Hilfe bei diesem fiktiven Fall:

Der O ist der Großvater, R ist der Sohn, M die Tochter, J ist die Enkelin und Tochter von M.

*sorry hoffe das ist schonmal so verständlich*

M ist schon seit langem verstorben. O ist jetzt verstorben. Somit bleiben nur noch J und R übrig.

Was wäre, wenn R der J eröffnet, dass es ein Testament gäbe, indem er als Alleinerbe eingetragen wurde, er dieses Testament aber der J, die durch den Tod von M ebenfalls zur Hälfte erben würde, nicht zeigen will? R hat ihr das nur gesagt.

J zweifelt an, dass R wirklich ein Testament hat. Wird denn J, weil sie zu 1/2 ebenfalls Erbin ist vom Nachlassgericht über das Testament informiert?

Wie kann J zur Einsicht des Testaments kommen, denn sie könnte ja auch nur den Pflichtanteilanspruch besitzen, falls R wirklich der alleinige Erbe ist.

Was würdet ihr in einem solch fiktiven Fall tun? Hat J überhaupt einen Anspruch das Testament einzusehen?

Liebe Grüße Tigga
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  #2 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 21:17
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AW: Bekomme keine Einsicht in das Testament

Zitat:
Zitat von Tigga1983 Beitrag anzeigen
Der O ist der Großvater, R ist der Sohn, M die Tochter, J ist die Enkelin und Tochter von M.

M ist schon seit langem verstorben. O ist jetzt verstorben. Somit bleiben nur noch J und R übrig.

Was wäre, wenn R der J eröffnet, dass es ein Testament gäbe, indem er als Alleinerbe eingetragen wurde, er dieses Testament aber der J, die durch den Tod von M ebenfalls zur Hälfte erben würde, nicht zeigen will? R hat ihr das nur gesagt.
Es gibt eine Ablieferungspflicht für den Besitzer des Testaments eines Verstorbenen an die Nachlaßabteilung beim zustänidgen Amtsgericht (§2259 BGB). Zuständiges Amtsgericht ist immer das Amtgericht, in dessen Bezirk der Erblasser verstorben ist.

Zitat:
Zitat von Tigga1983 Beitrag anzeigen
J zweifelt an, dass R wirklich ein Testament hat. Wird denn J, weil sie zu 1/2 ebenfalls Erbin ist vom Nachlassgericht über das Testament informiert?
Sollte das Testament dem AG vorgelegt werden und hat die J einen Erbscheinsantrag gestellt, dann wird sie auch über die Erbfolge (testamentarisch, sonst: gesetzlich) informiert. Im Falle der gesetzlichen Erbenstellung würde sie zur Hälfte erben.

Zitat:
Zitat von Tigga1983 Beitrag anzeigen
Wie kann J zur Einsicht des Testaments kommen, denn sie könnte ja auch nur den Pflichtanteilanspruch besitzen, falls R wirklich der alleinige Erbe ist.
Auf die Ablieferungspflicht beim AG hinweisen (s. o.). Siehe auch hier: http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbr...tament_23.html

Zitat:
Zitat von Tigga1983 Beitrag anzeigen
Was würdet ihr in einem solch fiktiven Fall tun? Hat J überhaupt einen Anspruch das Testament einzusehen?
Beim zuständigen Amtsgericht (falls dort vorhanden/vorliegend) könnte eine Abschrift des Testaments beantragt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 21:20
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AW: Bekomme keine Einsicht in das Testament

Zitat:
Zitat von Tigga1983 Beitrag anzeigen
Was wäre, wenn R der J eröffnet, dass es ein Testament gäbe, indem er als Alleinerbe eingetragen wurde, er dieses Testament aber der J, die durch den Tod von M ebenfalls zur Hälfte erben würde, nicht zeigen will?
R muss das Testament umgehend beim Nachlassgericht abgeben.
Zitat:
Wird denn J, weil sie zu 1/2 ebenfalls Erbin ist vom Nachlassgericht über das Testament informiert?
Ja.
Zitat:
Wie kann J zur Einsicht des Testaments kommen, denn sie könnte ja auch nur den Pflichtanteilanspruch besitzen, falls R wirklich der alleinige Erbe ist.
J könnte beim Nachlassgericht nachfragen und ggf. einen Erbscheinsantrag stellen. Wenn kein Testament vorliegt ist sie Miterbin.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 21:30
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AW: Bekomme keine Einsicht in das Testament

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Zuständiges Amtsgericht ist immer das Amtgericht, in dessen Bezirk der Erblasser verstorben ist.
echt? ich hätte mal so vermutet, dass es das gericht is, wo der verstorbene zuletzt gewohnt hat/gemeldet war...?
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  #5 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 21:41
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AW: Bekomme keine Einsicht in das Testament

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
echt? ich hätte mal so vermutet, dass es das gericht is, wo der verstorbene zuletzt gewohnt hat/gemeldet war...?
Gebe mich geschlagen und korrigiere meine Antwort gleichzeitig: Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht des letzten Wohnsitzes des Erblassers.
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Alt 07.09.2011, 23:23
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AW: Bekomme keine Einsicht in das Testament

Ok, das würde ja bedeuten, dass J noch keine offizielle Information über das Testament erhalten hat, auch wenn dieses fernmündlich passiert ist.

Angenommen R sagt, er sieht es als richtig an, alles daran zu setzen, dass ich J keinen Pflichtanteil erhält, weil er O die letzten drei Jahre gepflegt hat. J war aber zum Tode OA (Ehefrau von O) gerade mal 24 Jahre alt. Da J schonmal einen Satz gehört hat wie: Wer nicht älter wie 27 Jahre ist, hat keine Erbschaftssteuer zu zahlen, damit nicht davon ausgehen kann, in diesem Alter schon mit beiden Beinen im Leben zu stehen und finanziell unabhängig ist. Somit könnte R doch keine Argumente liefern, dass J sich nicht an der finanziellen Pflege des O beteiligt hat.

R setzt J unter Durck, dass R J mit rechtsmitteln Platt machen würde, wenn sie die Person J nur veruchen würde, den Anspruch aus dem Pflichtteil geltend zu machen.

Würde es Argumentationen geben, das J den Pflichtteil nicht erhalten würde? Ausser die Bekannte wie: Drohung, Erpressung, Trachten nach dem Leben des Erlbassers?

2. Angnommem J veranlasst einen Erbrechtsstreit, wie würden dann die Kosten des Gerichtes, bzw des Anwaltes berechnet werden? Beim Arbeitsgericht kommt es auf den Streitwert an. Bei eiinem Erbschaftssteit kommt es dann auf was an?


3. Nehmen wir mal an, dass J nicht nur Enkelin ist, sondern auch Pflegekind des O. Würde das was an der Höhe des Pflichtanteils was ändern? J ist ja somit dann Enkelin, Pflegetochter und würde noch den Erbplatz der Mutter einnehmen.



Ich hoffe, dass ist nicht alles zu Konfus...

Liebe Grüße Tigga

und DAAANKE für die Beantwortung.
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  #7 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 01:23
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AW: Bekomme keine Einsicht in das Testament

Zitat:
Zitat von Tigga1983 Beitrag anzeigen
Ok, das würde ja bedeuten, dass J noch keine offizielle Information über das Testament erhalten hat, auch wenn dieses fernmündlich passiert ist.
Genau. Bislang kann J nur in zwei Richtungen vermuten: -Testmaent tatsächlich vorhanden oder -R blufft und kein Testament vorhanden.

Zitat:
Zitat von Tigga1983 Beitrag anzeigen
Angenommen R sagt, er sieht es als richtig an, alles daran zu setzen, dass ich J keinen Pflichtanteil erhält, weil er O die letzten drei Jahre gepflegt hat. J war aber zum Tode OA (Ehefrau von O) gerade mal 24 Jahre alt. Da J schonmal einen Satz gehört hat wie: Wer nicht älter wie 27 Jahre ist, hat keine Erbschaftssteuer zu zahlen, damit nicht davon ausgehen kann, in diesem Alter schon mit beiden Beinen im Leben zu stehen und finanziell unabhängig ist. Somit könnte R doch keine Argumente liefern, dass J sich nicht an der finanziellen Pflege des O beteiligt hat.
Da hat R eine Menge Scheißhausparolen in die Welt gesetzt. Von einer vorangegangenen Pflege oder Nichtpflege ist ein Erb- oder Pflichtteil nicht abhängig.
Das Zahlen der Erbschaftssteuer ist nicht vom Alter abhängig. Die Steuer bestimmt sich nach dem Verwandschaftsgrad und der Größe des Erbes.

Zitat:
Zitat von Tigga1983 Beitrag anzeigen
R setzt J unter Durck, dass R J mit rechtsmitteln Platt machen würde, wenn sie die Person J nur veruchen würde, den Anspruch aus dem Pflichtteil geltend zu machen.
Rechtlich zulässige Maßnahmen darf man durchaus ankündigen.

Zitat:
Zitat von Tigga1983 Beitrag anzeigen
Würde es Argumentationen geben, das J den Pflichtteil nicht erhalten würde? Ausser die Bekannte wie: Drohung, Erpressung, Trachten nach dem Leben des Erlbassers?
Keine. Aber wer so etwas behauptet, der muß es auch beweisen!

Zitat:
Zitat von Tigga1983 Beitrag anzeigen
2. Angnommem J veranlasst einen Erbrechtsstreit, wie würden dann die Kosten des Gerichtes, bzw des Anwaltes berechnet werden? Beim Arbeitsgericht kommt es auf den Streitwert an. Bei eiinem Erbschaftssteit kommt es dann auf was an?
Hier kommt es auch auf den Streit- bzw. Gegenstandswert an. Das heißt alles Haben wird addiert. Davon werden dann die Nachlaßverbindlichkeiten abgezogen. Dann geht es nach der Gebührentabelle des RVG für Anwälte bzw. der Kostenordnung für das Gericht.

Zitat:
Zitat von Tigga1983 Beitrag anzeigen
3. Nehmen wir mal an, dass J nicht nur Enkelin ist, sondern auch Pflegekind des O. Würde das was an der Höhe des Pflichtanteils was ändern? J ist ja somit dann Enkelin, Pflegetochter und würde noch den Erbplatz der Mutter einnehmen.
Eine Position/Erbenstellung kann sie nur einnehmen/innehaben.
Den Erbplatz der Mutter kann man nicht einnehmen, da diese schon tot ist. Dafür tritt man ja als ihr Abkömmling an deren Stelle in der Erbfolge. Und was heißt 'Pflegetochter'? - Wurde die Enkelin adoptiert? Dann wäre sie einem leiblichen Abkömmling gleichzsetzen. Nur: ein leiblicher Abkömmling ist sie ja als Enkelin schon.

Das scheint alles auf eine handfeste Erbauseinandersetzung hinauszulaufen. Das Aufsuchen eines Fachanwalt für Erbrecht ist anzuraten.
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Geändert von klausschlesinge (08.09.2011 um 03:14 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 11:21
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AW: Bekomme keine Einsicht in das Testament

@ klausschlesinge

Ich Danke für die Zeit der ausführlichen Antwort.

Gebe es denn Gründe mit denen R den Pflichtteil rechtlich abbsprechen könnte? Hierbei geht es um eine Immobilie im Wet von ca. 55.000 Euro.

Angenommen J kommt zum Recht, er müsste somit J ja auszahlen. Ich habe jetzt desöfteren gelesen, das R eine Stundung leicht beantragen könnte. Würde das bedeuten, dass er dann die Immobilie nicht verkaufen dürfte, auch nicht verschulden, und nur verkaufen, wenn er J den Pflichtteil auszahlen würde? Was würde in diesem Fall eine Stundung bedeuten.

Der Weg zum RA ist schon in Angriff und auch schon terminiert. Nur da J gar keine Infos im Erbrecht hat, gehen wir davon mal fiktiv aus, und das ganze auch neu wäre, also eine Erbschaftsfrage, möchte sich J etwas mehr informieren.

J wurde von O und OA als kleines Kind adoptiert.

J möchte eigentich gar nicht den Rechtsweg gehen. Nur J müsste was machen, da der Wille der OA eine gütliche Einigung nach dem Tod wollte, bin ich auch dafür. J ist sehr verletzt und möchte sich nur wehren bzw sich vorbereiten..

Liebe Grüße

Tigga
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  #9 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 12:38
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AW: Bekomme keine Einsicht in das Testament

was nun adoptiert oder pflegekind? das ist ein großer unterschied. eine adoption wäre, wenn die enkelin dann offiziel das kind der großeltern geworden wäre. das ist eher ungewöhnlich. oder ist die enkelin nur bei den großeltern aufgewachsen?

Zitat:
Zitat von Tigga1983 Beitrag anzeigen
Angenommen R sagt, er sieht es als richtig an, alles daran zu setzen, dass ich J keinen Pflichtanteil erhält, weil er O die letzten drei Jahre gepflegt hat.
wenn das so ist, der r also den o gepfelgt hat, steht ihm aus dem erbe erst mal ein ausgleichsanteil für die pflege zu.

dh. das aus dem gesamten erbe erst mal dieser ausgleichsanteil abgezogen wird und der rest ist dann das erbe, welches unter den erben aufgeteilt wird. §2057a bgb (klick)

je nach dem, wie schwer und wie lange o pflegebedürftig war, kann sein, dass da nix mehr über bleibt. es kommt auch nicht auf das alter drauf an, ob jemand nun pflegt oder nicht, sondern lediglich darauf, dass diejenige die dann tatsächlich gefplegt hat auch wirkdlich in den genuss der ausgeleichszahlung kommt.
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  #10 (permalink)  
Alt 08.09.2011, 13:05
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AW: Bekomme keine Einsicht in das Testament

Angenommen R hat O ca. 1,5 Jahre gepflegt. Danach war er im Pflegeheim. R hat in der gesamten Zeit zwar sein Leben zurückgestellt, war aber nicht arbeitslos. R hat alle anfallenden Kosten, die nicht mehr Rente von O gedeckt worden sind bezahlt.

J wurde adoptiert. Es ist sehr ungewöhnlich, aber J hat seitdem 3. Lebensjahr bei OA und O gelebt, da die Tochter M nicht mehr in der Lage war sich um J zu kümmern.

DAAANKE schön !!!!!
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