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Beerdigungskosten - Vermächtnis - Pflichtteil

Dies ist eine Diskussion zu Beerdigungskosten - Vermächtnis - Pflichtteil innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 14.01.2012, 10:37
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Post Beerdigungskosten - Vermächtnis - Pflichtteil

Hallöchen,
ich habe ein paar generelle Fragen - hier das Beispiel:

Mutter von 3 leiblichen Kindern stirbt und vererbt ein Haus. Ein Kind wird Alleinerbe, das zweite bekommt als Vermächtnis (höher als Pflichtteil">Pflichtteil!) ein lebenslanges, mietfreies Wohnrecht (ohne Grundbucheintrag), das Dritte nur den Pflichtteil. Weitere erberechtigte sind nicht da.

- Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Alleinerbe seine ihm zustehenden Nebenkosten zu bekommen (Vermächtnisnehmer ist vorzeitiger Rentner und angeblich mittellos)?

- Ist es dem Alleinerben möglich, vom 2. Kind (Vermächtnisnehmer) eine Beteiligung an den Beerdigungskosten zu verlangen?

- Wenn ja, ist ein Drittel in Ordnung und kann dies in Form einer "Rechnung" geschehen?

- Kann der Alleinerbe bei der Berechnung des Pflichtteiles an das 3. Kind den Wert des Vermächtnisses abziehen?

Danke für die Antworten.
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Alt 14.01.2012, 11:32
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AW: Beerdigungskosten - Vermächtnis - Pflichtteil

Zitat:
- Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Alleinerbe seine ihm zustehenden Nebenkosten zu bekommen (Vermächtnisnehmer ist vorzeitiger Rentner und angeblich mittellos)?
mahnbescheid erlassen, danach einklagen.

Zitat:
- Ist es dem Alleinerben möglich, vom 2. Kind (Vermächtnisnehmer) eine Beteiligung an den Beerdigungskosten zu verlangen?
nein, das ist nicht möglich. der erbe hat die beerdigungskosten zu tragen. siehe §1968 bgb

Zitat:
- Kann der Alleinerbe bei der Berechnung des Pflichtteiles an das 3. Kind den Wert des Vermächtnisses abziehen?
nein. der pflichtteil errechnet sich anhand des gesamten nachlasses, da darf ein vermächtnis nicht vorher "abgezogen" werden.
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Alt 15.01.2012, 18:46
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AW: Beerdigungskosten - Vermächtnis - Pflichtteil

Punkte 1 und 3 - verstanden, danke.

Bei Punkt2: Das 2. Kind ist zwar Vermächtnisnehmer, aber doch auch Pfichtteilsberechtigt, wenn das Vermächtnis geringer ist als der Pflichtteil (§2307). Kind 3 wird ein Drittel der Bestattungskosten vom Pflichtteil vor Auszahlung abgezogen. Warum muß sich Kind 2 nicht beteiligen. Der §1968 ist so allgemein gehalten, dass dies daraus nicht hervor geht. Danke.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 13:15
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AW: Beerdigungskosten - Vermächtnis - Pflichtteil

Zitat:
Kind 3 wird ein Drittel der Bestattungskosten vom Pflichtteil vor Auszahlung abgezogen.
Es handelt sich nur um ein Sechstel.

Zitat:
Warum muß sich Kind 2 nicht beteiligen.
Weil die Beteiligung eines Vermächtnisnehmers im Gesetz nicht vorgesehen ist.
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Alt 16.01.2012, 14:12
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AW: Beerdigungskosten - Vermächtnis - Pflichtteil

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