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Auto übertragen

Dies ist eine Diskussion zu Auto übertragen innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.09.2011, 18:57
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Auto übertragen

A möchte B (seiner Lebensgefährtin) sein Auto übertragen bzw. schenken (3 Jahre alt, Neuwert ca. 15.000 €), da er aufgrund seines hohen Alters schon seit geraumer Zeit B das Fahren überlassen hat. Um eventuellen späteren Erbstreitigkeiten bzw. Erbansprüchen vorzubeugen möchte B das Auto kaufen und natürlich für Steuern und Versicherung aufkommen.
Wie niedrig darf der Kaufpreis sein und bedarf es einer besonderen Formulierung im Vertrag?
Danke für eure Tipps!
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  #2 (permalink)  
Alt 22.09.2011, 19:24
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AW: Auto übertragen

Bei einem Kauf unter Wert liegt eine gemischte Schenkung vor, der Trick klappt deshalb nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.09.2011, 11:54
V.I.P.
 
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AW: Auto übertragen

Außerdem dürfte ein Kauf deutlich unter Marktwert deutlich mehr Konfliktpotentiel für den Erbfall bieten als eine Schenkung.

Eine klar dokumentierte Schenkung bereitet möglicherweise Enttäuschung bei den Erben, ist aber kaum angreifbar. Bei einem Kauf sieht das anders aus. Wenn dann noch der Verdacht eines Scheingeschäftes aufkommt, kann das auch zu einem heftigen Streit führen.
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