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Auszahlung ohne Grundbuchänderung

Dies ist eine Diskussion zu Auszahlung ohne Grundbuchänderung innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 08.01.2006, 17:50
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Auszahlung ohne Grundbuchänderung

Das Ehepaar X und Y besitzen 2 nebeneinander liegende Parzellengrundstücke von kleiner Größe und geringem Wert. Ein Grundstück ist bebaut und von X und Y bewohnt. Im Grundbuchamt ist ein Grundstück auf beide eingetragen, das andere zu 50 % auf beide Namen und zu 50% auf die 3 Kinder. Dann stirbt Y. Es gibt kein Testament.
Kind Z hat auf dem anderen Grundstück ein kleines Haus unter der erlaubten Größe aufgebaut mit Einverständnis aller Beteiligten. Dann ist Y verstorben und Kind Z hat mit den Geschwistern, die ein gutes Verhältnis miteinander haben, eine Art internen aber schriftlichen Kaufvertrag gemacht und die Anteile ausgezahlt, aus Einfachheits- und Gerichtskostengründen.

Eine Grundbuchumschreibung erfolgte nicht aus den vorgenannten Gründen. Kann Kind Z irgendwann Probleme bekommen oder würden die Kaufverträge, in denen eine Verzichtserklärung mit enthalten ist, ausreichend sein?
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Alt 16.01.2006, 10:29
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AW: Auszahlung ohne Grundbuchänderung

Z kann Probleme kriegen, wenn sich die Beteiligten nicht mehr einig sind. "Interne" Verträge, welche nicht von einem Notar beurkundet sind, aber die Verpflichtung zum Erwerb oder zur Veräußerung eines Grundstückes enthalten, sind formnichtig. Sie entfalten keine Wirkung.

Baut man ein Haus auf einem Grundstück, welches einem nicht gehört, so gehört das Haus dem Grundstückseigentümer.
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Alt 16.01.2006, 11:51
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AW: Auszahlung ohne Grundbuchänderung

Z ist aber Mitbesitzer des Grundstückes. Es handelt sich hierbei zum einen um ein Haupthaus, das ehemalige Wohnhaus des Ehepaares. Dieses nennt sich in Bremen Kaisenhaus. Es durften nach dem Krieg zum Aufbau der Bremer Wirtschaft in Parzellengebieten aufgebaut werden und auf Lebenszeit bewohnt werden. Nach deren Tod besteht die Gefahr, daß es irgendwann abgerissen werden muß, weil keines der Kinder dort mehr polizeilich gemeldet ist. Das neu gebaute Nebenhaus ist Eigenbau, von geringem Wert und von geringer Größe, unter 20qm. Die eventuellen Abrisskosten für das Haupthaus, auch dies ist schriftlich festgehalten, übernimmt ggf. Z. Die Kosten dafür übersteigen den Wert der Bauten um ein weites.

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