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Ausschlagung und Anwachsung

Dies ist eine Diskussion zu Ausschlagung und Anwachsung innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 04.10.2004, 21:30
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Ausschlagung und Anwachsung

Hallo,

bräuchte einen Rat.
Folgendes liegt vor:
Zwei in einem Testament bedachte Erben, eingesetzt sind X zu 3/5 und und Y zu 2/5.
Y schlägt aus. X ist Vorerbe. Y ist auch gesetzlicher Erbe. Der Nacherbe ein nicht pflichtteilsberechtigter Dritter.
Die 2/5 des Y, fallen sie nun dem Y als besonderer Erbteil an und stehen ihm zur freien Verfügung? Oder gehören sie quasi zur ganzen Erbmasse und können zum Beispiel zur Berechnung von Pflichtteilen und anderen Ansprüchen herangezogen werden und dann mit dem Eintritt der Nacherbschaft abgetreten werden?
1953 und 2094 ff. sind mir da keine große Hilfe.
Wäre für jeden Rat dankbar.

Liebe Grüße,
Paula
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  #2 (permalink)  
Alt 05.10.2004, 16:45
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Hallo zusammen,

Ich glaub, ich habe mich ein wenig unklar ausgedrückt.
Auch X ist gesetzlicher Erbe. Y schlägt aus, hat aber Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil und auch Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Die von ihm ausgeschlagenen 2/5 - was passiert damit? Fallen sie in den Gesamtnachlass und muss dann X diese mit dem Eintritt des Nacherbfalls and den Nacherben abtreten? Bei der Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten durch X
stehen dann nur die 3/5 aus dem eigentlichen Erbteil des X zur Verfügung oder müssen bei der Berechnung die 2/5 miteinbezogen werden? Oder bekommt der X diese 2/5 als besonderen Erbteil, muss sie weder mit dem Nacherbfall abtreten noch davon Nachlassverbindlichkeiten erfüllen? Wächst es also nur dem X an oder dem Gesamtnachlass.
Bin da echt überfordert.

Danke im Voraus,
liebe Grüße,
Libi
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