Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ausschlagung der Erbschaft

Dies ist eine Diskussion zu Ausschlagung der Erbschaft innerhalb des Forums Erbrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 14:50
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 3
Keine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Post Ausschlagung der Erbschaft

Hallo,
angenommen, ein Kind ca. 30 Jahre wäre behindert und stirbt. Dieses "Kind" hätte von Sozialhilfe und Pflege- und Wohngeld gelebt.

Wären dann die Eltern die Erbfolge? Müßten die Eltern dann z.B. für die Renovierung der Wohnung des behinderten Kindes aufkommen, oder entfällt dies, wenn man das Erbe ausgeschlagen hätte? Könnte das Sozialamt an die Eltern treten bezüglich von Kosten nach dem Tode?

Danke im Voraus

musikloewin
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 15:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.273
98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)  
AW: Ausschlagung der Erbschaft

Wenn der Verstorbene unverheiratet war und selbst keine Kinder hatte, sind die Eltern die Erben. Als Erbe tritt man z.B. auch in den Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten.
Schlägt man das Erbe aus, hat man auch mit dem Mietvertrag nichts mehr zu tun. Allerdings auch nicht mit sonstigen hinterlassenen Dingen.

Zitat:
Könnte das Sozialamt an die Eltern treten bezüglich von Kosten nach dem Tode?
Sollten damit Beerdigungskosten gemeint sein: Die werden trotzdem von den Eltern als nächste Angehörige zu tragen sein.
__________________
42
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 15:25
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 3
Keine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ausschlagung der Erbschaft

Danke für die Antowrt, kann man das in Literatur nachlesen? Herzlichen Dank.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 15:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Ort: im Dorf bei der großen Stadt
Beiträge: 1.273
98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1273 Beiträge, 189 Bewertungen)  
AW: Ausschlagung der Erbschaft

Bürgerliches Gesetzbuch, Bestattungsrecht des betreffenden Bundeslandes (wegen Beerdigungskosten), und Wiki:

http://de.wikipedia.org/wiki/Erbrecht_(Deutschland)
__________________
42
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 15:33
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 3
Keine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, musikloewin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ausschlagung der Erbschaft

Zitat:
Zitat von Mitleser
Wenn der Verstorbene unverheiratet war und selbst keine Kinder hatte, sind die Eltern die Erben. Als Erbe tritt man z.B. auch in den Mietvertrag ein, mit allen Rechten und Pflichten.
Schlägt man das Erbe aus, hat man auch mit dem Mietvertrag nichts mehr zu tun. Allerdings auch nicht mit sonstigen hinterlassenen Dingen.

Wo müßten denn die Eltern ggf. die Ausschlagung beantragen? Darf das jeder Mensch tun? Vielleicht gibt es ja Lektüre darüber.

Sollten damit Beerdigungskosten gemeint sein: Die werden trotzdem von den Eltern als nächste Angehörige zu tragen sein.
Bestattungskosten würden Eltern sicher in solch einem Fall übernehmen, aber wie wäre es mit der Kaution, die ggf. dafür verwendet werden müßte, um Rollstuhlschäden in der Wohnung zu beseitigen?

Könnte hier das Sozialamt an die Eltern treten?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 29.06.2009, 19:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Ausschlagung der Erbschaft

Zitat:
Zitat von musikloewin
Bestattungskosten würden Eltern sicher in solch einem Fall übernehmen, aber wie wäre es mit der Kaution, die ggf. dafür verwendet werden müßte, um Rollstuhlschäden in der Wohnung zu beseitigen?

Könnte hier das Sozialamt an die Eltern treten?
Das hat Mitleser doch schon beantwortet!

Zitat:
Schlägt man das Erbe aus, hat man auch mit dem Mietvertrag nichts mehr zu tun. Allerdings auch nicht mit sonstigen hinterlassenen Dingen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ausschlagung einer Erbschaft bei Regelinsolvenz Erbrecht 08.02.2010 13:44
Ausschlagung Erbschaft - Verzicht Erbrecht 24.06.2009 22:09
Ansprüche im Innenverhältnis trotz Ausschlagung Erbschaft? Erbrecht 19.02.2008 19:56
Ausschlagung der Erbschaft - Heimunterbringung - Sozialhilfe - unbekErbengemeinschaft Erbrecht 23.01.2006 10:28
Erbschaft - Ausschlagung Erbrecht 15.12.2005 14:55





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Erbrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN