Dies ist eine Diskussion zu Auskunftsanspruch unter Miterben innerhalb des Forums Erbrecht
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| Auskunftsanspruch unter Miterben mal angenommen, Erblasser E, schwerkrank und ans Bett gefesselt, verkauft 9 Monate vor seinem Tod ein Haus für 300.000 €. Das Geld wird auf das Konto seiner Ehefrau F überwiesen, welches er für den Alltag mitbenutzt, weil er selbst kein Girokonto besitzt. Nach seinem Tod erklärt F gegenüber dem Sohn S und der Tochter T des E, sie habe für 100.000 € eine Luxuslimosine kurz nach dem Hausverkauf erworben. Die restlichen 200.000 € habe E "verzockt" und es sei nichts mehr übrig. Es kommt nebenbei raus, dass F von ihrer Zwillingsschwester eine Eigentumswohnung für 8.000 € in Dresden erworben hat. E und F lebten nach dem gesetzlichen Güterstand, ein Testament existiert nicht, so dass nach der gesetzlichen Erbfolge F 1/2 und S und T jeweils 1/4 erbt. S und T fragen sich nun, ob sie einen Auskunftsanspruch gegen F mit Rechnunglegung der restlichen 200.000 € aus dem Hausverkauf haben. Ein Anspruch aus § 2057 BGB ensteht m.M nicht, da F kein Abkömmling des E ist. Wie schauts mit § 2027 BGB aus? Ist F Erbschaftsbesitzer von den 100.000 €, die S/T zustehen würden? Oder haben beide einen Anspruch aus § 259 BGB? Über jede konstruktive Anregung wäre ich dankbar! Schönen Gruß! Johnny |
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