Dies ist eine Diskussion zu Auskunft : was gehört alles zum ERBE innerhalb des Forums Erbrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Auskunft : was gehört alles zum ERBE Muss der Erbe gegenüber den Pflichtteilsberechtigten Auskunft geben bzw. eine ganz klare Aufstellung und Einzelstück für Einzelstück alles was zum Nachlass gehört , wie Grundstücke , Häuser , Gebäude , Zimmer , Inhalte der verschiedenen Zimmer usw. also jeden Gegenstand aufnehmen mit einer kurzen Beschreibung und einer Benennung des Wertes soweit es ihm bekannt ist ? Wer darf zu dieser Nachlass-Aufstellung der Gegenstände alles Anwesend sein außer dem ERBEN ? Ab welchem Wert in muss ein Gegenstand in der Aufstellung aufgenommen werden ? Wer bezahlt die Kosten dafür , wenn kosten anfallen , etwa für Amtlich bestellte Sachverständige ? An wen genau muss diese Nachlass-Gegenstände-Aufstellung erfolgen an das Nachlassgericht , an die Pflichtteilsberechtigten ? Auf welchen Paragraphen im ERBRECHT kann man sich da berufen ? Muss der ERBE den Pflichtteilsberechtigten die Kontodaten mit den Kontoständen offen legen ? In welchem genau Festgelegten Zeitraum ( Gesetzliche Dauer ) muss diese Aufstellung erfolgen und den anderen Pflichtteilsberechtigten übergeben werden ? Wer prüft die Richtigkeit dieser Nachlassgegenstände-Angaben nach , oder wer ist dazu Berechtigt ? BITTE ANTWORTEN SIE MIR VIELEN DANK AN ALLE ANTWORTER |
| |||
| AW: Auskunft : was gehört alles zum ERBE Der/die Erben wenden sich zunächst einmal an das Nachlassgericht/Amtsgericht. Dort erfolgt die Feststellung über bekanntes Vermögen, wie auch der Erbteilnehmer (Erben) Dort ist auch die Möglichkeit gegeben sich einen Erbschein ausstellen zu lassen (ca. 150,-- ??). Diesen Erbschein bekommt nur eine/r, welcher somit alle Angelegenheiten, wie Bankauskünfte, Versicherungsleistungen, etc. in Erledigung bringen kann. Immer vorausgesetzt, das kein Testament mit anderen Bestimmungen vorliegt! Eine grobe private Einschätzung über den Wert des Hausrates sind dem Nachlassgericht zu geben, welches es zu prüfen gilt. Kontostände bei den Banken sind abzufragen und ebenso zu benennen. Aus vorhandenen Barvermögen kann die Beerdigung, nebst Grabstein finanziert werden.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
| |||
| AW: Auskunft : was gehört alles zum ERBE richtigerweise muss ich noch ergänzen, dass auch Verbindlichkeiten (Schulden) zum Erbe gehören. Dieses wäre insbesondere für die Erbausschlagung oder Erbannahme interessant und auch wichtig!
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
| |||
| AW: Auskunft : was gehört alles zum ERBE Wieso kriegt nur EINER den Erbschein? Den kriegt doch JEDER Erbe, sofern er nur einen Antrag stellt...? Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
| |||
| AW: Auskunft : was gehört alles zum ERBE Zitat:
Der Erbschein ist eine Art "Ausweis" der die Erbfolge bescheinigt. Zur Auzahlung z.B. von Guthaben bei Banken müssen alle Erben unterschreiben. Ein einzelner Erbe kann nicht darüber verfügen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Was gehört zum Erbe und wie würde es aufgeteilt werden? | Erbrecht | 28.10.2009 20:12 |
| Erbe vom Vater ausschlagen, Recht auf das Erbe dessen Mutter? | Erbrecht | 18.08.2009 19:59 |
| Was gehört alles zur Küche beim Verkauf? | Immobilienrecht | 27.01.2009 10:39 |
| Was gehört alles in die Miete? | Mietrecht | 06.07.2006 18:45 |
| Kündigung und alles was dazu gehört!!! | Arbeitsrecht | 03.03.2006 09:21 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios