Dies ist eine Diskussion zu Auseinandersetzung bei belastetem Grundeigentum innerhalb des Forums Erbrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Auseinandersetzung bei belastetem Grundeigentum Jetzt ist die Frage: Wie bringt man das bei der Ausinandersetzung mit dem Darlehen unter einen Hut? Der, der das Grundstückt erbt, kann ja die Auseinandersetzung ewig hinausschieben, da ja die Valuta für die Grundschuld stetig sinkt- irgendwann ist das Grundstück dann lastenfrei. Andererseits verringert sich dadurch stetig die Erbmasse, was für die Personen schlecht ist, die nur Geld bekommen sollen. Wie geht das überhaupt mit der Auseinandersetzung? Wird bei der Berücksichtigung der Quoten und der Teilungsanordnung der um die Valuta der Grundschuld bereinigte Grundstückswert angenommen? Ich hoffe, ihr versteht das Problem und könnt mir den nötigen Denkanstoß geben. |
| |||
| AW: Auseinandersetzung bei belastetem Grundeigentum Die Zahlung der Raten aus dem Nachlass muss sich derjeige auf seinen Anteil anrechnen lassen, der das Haus erbt. Zitat:
|
| |||
| AW: Auseinandersetzung bei belastetem Grundeigentum Ja, ist gemeint. Also spielt es demnach keine Rolle, wieviel noch aus dem Nachlass getilgt wird oder ob die Auseinandersetzung so schnell wie möglich von Statten geht. Maßgeblich ist allein der Vermögensstand zum Zeitpunkt des Nachlasses nehm ich an. Hast du auch ne Literaturempfehlung wo man das alles mal nachlesen kann, auch wie man das dann berechnet? Ich blicke da iwie nichtmehr durch, da das alles verdammt komlpax ist (und ich nur Mathe GK hatte). |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Auseinandersetzung | Erbrecht | 29.03.2010 15:53 |
| Auseinandersetzung | Erbrecht | 04.03.2010 08:37 |
| VG Koblenz: Grundeigentum darf betreten werden | Nachrichten: Recht & Gesetz | 05.04.2007 18:47 |
| Erbe kraft Gesetzes bei belastetem Haus | Erbrecht | 27.08.2006 15:52 |
| Ratgeber zum Erwerb von Grundeigentum in der Türkei durch AusländerInnen | Nachrichten: Recht & Gesetz | 15.06.2006 18:32 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios