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Aufkuntsklage Pflichtteil ungerechtfertigt?

Dies ist eine Diskussion zu Aufkuntsklage Pflichtteil ungerechtfertigt? innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 27.10.2011, 16:14
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Aufkuntsklage Pflichtteil ungerechtfertigt?

Mal angenommen:

A wird Erbe - leibliches Kind B hat evtl. Pflichtteilsanspruch. B wendet sich an Anwalt - Aufforderungsschreiben zur Auskunftserteilung an A wird an frühere Adresse von A ( seit 10 Jahren in der Stadt nicht mehr wohnhaft ) gesandt. A erhält demnach das Schreiben nicht. A schreibt aber an Anwalt von B in anderer Angelegenheit und gibt seine aktuelle Anschrift an.

Trotzdem erhebt Anwalt von B Auskunftsklage. A erteilt daraufhin ausführlich Auskunft - auch notariell beurkundet. Trotzdem wird Klage von B nicht zurückgenommen.

Wie soll A im anstehenden Termin vorgehen? Welche Möglichkeiten hat er? Er sieht eigentlich nicht ein, Vergleich zu schliessen, da er der Auffassung ist, die Klage ist nicht gerechtfertigt, da keine Aufforderung zur Auskunftserteilung erhalten.

Was passiert in dem Termin, wie geht es weiter?
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Alt 28.10.2011, 17:41
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AW: Aufkuntsklage Pflichtteil ungerechtfertigt?

Wenn A diese Auskunftspflicht bereits erfüllt hat, dann wird die Klage abgewiesen. Typischerweise wird A vom Gericht um eine Stellungnahme zur Klage aufgefordert, bevor es zu einem Termin kommt. In dieser Stellungnahme sollte A darlegen, dass er bereits eine umfangreiche Auskunft abgegeben hat.
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