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Anwalts- und Notatkosten

Dies ist eine Diskussion zu Anwalts- und Notatkosten innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 06.01.2012, 13:17
Boardneuling
 
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Anwalts- und Notatkosten

A, B, C und D haben eine Erbengemeinschaft. Der Besitz der Erbengemeinschaft ist ein Haus. Der Wert des Hauses ist gering, unter 100 T€.

Wenn nun A verstirbt, stellt sich die Frage, wer übernimmt das Haus und zahlt aus.

B hat Interesse, stellt sich aber die Frage: kann er die Anwalts- und Notarkosten für die Übernahme der Erb-Anteile von C und D in seiner Steuererklärung geltend machen, und wenn ja in welcher Form (z.B. Werbungskosten, § 33a EKsTG?).

Geändert von MAM-MAR (06.01.2012 um 13:20 Uhr). Grund: Korrektur
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  #2 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 15:21
V.I.P.
 
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AW: Anwalts- und Notatkosten

Zitat:
Wenn nun A verstirbt, stellt sich die Frage, wer übernimmt das Haus und zahlt aus.
Was die Frage der Hausübernahme mit dem Tod von A zu tun hat, erschließt sich mir nicht.

Zitat:
B hat Interesse, stellt sich aber die Frage: kann er die Anwalts- und Notarkosten für die Übernahme der Erb-Anteile von C und D in seiner Steuererklärung geltend machen, und wenn ja in welcher Form (z.B. Werbungskosten, § 33a EKsTG?).
Nur, wenn das Haus vermietet wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.01.2012, 16:22
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AW: Anwalts- und Notatkosten

Danke für die Überlegung.

Der Tod des A bewegt die Erbengemeinschaft das Haus zu verkaufen, oder, dass ein Mitglied der Erbengemeinschaft die Erbanteile der Anderen gegen Auszahlung übernimmt.

B möchte das Haus als alleiniger Eigentümer übernehmen, und wenn möglich vermieten.Dazu benötigt er aber, die Anteile der Anderen. Hierfür fallen Kosten für Anwalt und Notar an.
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