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Anwalt schafft es in 3 1/2 Jahren nicht Erbansprüche geltend zu machen..

Dies ist eine Diskussion zu Anwalt schafft es in 3 1/2 Jahren nicht Erbansprüche geltend zu machen.. innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.09.2011, 10:12
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Anwalt schafft es in 3 1/2 Jahren nicht Erbansprüche geltend zu machen..

Unser Anwalt kommt nicht in die Gänge... es geht um die in Anspruchnahme des Pflichteils nachdem inzwischen beide Elternteile meiner Frau verstorben sind. Nunmehr sind 3 1/2 jahre in der sache vergangen. nachdem verschiedene Gutachten eingeholt wurden steht eigentlich schon fest das der Bruder der Alleinerbe war an seine beiden Schwestern jeweils ca 20000 € ausbezahlen muss. Das Problem ist aber das wir den Anwalt schon mehrmals angeschrieben im Mails geschickt und auch mit ihm Telefoniert haben, das er endlich die Klage einreichen soll, da der bruder das Geld verprasst und seinen Schwestern nicht ansatzweise etwas bezahlt. Was können wir tun damit endlich etwas unternommen wird.. ich finde es eine frechheit das der Anwalt uns so hängen läßt. kann man sich bei der Anwaltskammer beschweren?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.09.2011, 10:21
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AW: Anwalt schafft es in 3 1/2 Jahren nicht Erbansprüche geltend zu machen..

Man kann alles und besonders sich an die Forenregeln halten.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 16:53
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AW: Anwalt schafft es in 3 1/2 Jahren nicht Erbansprüche geltend zu machen..



Hallo,
ihr solltet euch aufjedenfall mal bei der Anwaltskammer beschweren,dieses Verhalten ist für einen Anwalt unzumutbar.
Du bezahlst ja immerhin Leistung die nicht erbracht wird und die Schwestern haben auch noch ihr Erbrecht.
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  #4 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 17:50
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AW: Anwalt schafft es in 3 1/2 Jahren nicht Erbansprüche geltend zu machen..

Zitat:
Zitat von Peerman Beitrag anzeigen

und die Schwestern haben auch noch ihr Erbrecht.
Wenn die Schwestern enterbt wurden, besteht kein Erbrecht!

Es würde sich evtl anbieten, den RA zu wechseln
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  #5 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 18:06
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Registriert seit: Oct 2011
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AW: Anwalt schafft es in 3 1/2 Jahren nicht Erbansprüche geltend zu machen..

Entschuldigung habe überlesen,dass er Alleinerbe ist.
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erbanspruch, pflichtteil

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