Dies ist eine Diskussion zu Anspruch auf einen Pflichtteil? innerhalb des Forums Erbrecht
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Angenommen die Eltern übertragen ihren Grundbesitz zu Lebzeiten an ihren Sohn und ihre Tochter. Der Sohn bekäme das Haus (die Eltern würden dort unentgeltlich dort wohnen bleiben, weil sie Nießbrauchsrecht hätten) und die Tochter ein Baugrundstück und eine Ausgleichszahlung von dem Bruder. Beide würden gegenständlich, beschränkt auf den übertragenen Grundbesitz, für sich und ihre Abkömmlinge auf ihre Pflichtteilsansprüche und ihre Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den Nachlass ihrer Eltern verzichten. Bei der Berechnung eines Pflichtteils oder Pflichtteilsergänzungsanspruch, würde der übertragene Grundbesitz insgesamt nicht in Ansatz zu bringen sein, insbesondere nicht als fiktiver Bestrandteil eines Nachlasses oder zur Berechnung des fiktiven Wertes eines Nachlasses. Nach 18 Jahren würde ein Elternteil versterben (beide hätten in Zugewinngemeinschaft gelebt). Die Tochter hätte in den letzten 10 Jahren immer wieder Geld und sonstige Geschenke erhalten, der Sohn wäre testamentarisch enterbt worden und hätte nie etwas bekommen. Könnte der Sohn Erbansprüche geltend machen? |
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| AW: Anspruch auf einen Pflichtteil? Ich denke, er hat das Haus bekommen? Meist wird dann vereinbart, dass gegen den überlebenden Tel der Eltern keine Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden können. Erst nach dem Ableben des 2. Elternteils kann ein Erbanspruch oder bei Enterbung ein Pflichtteilsanspruch auf das nicht vorab übertragene Vermögen entstehen. |
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| AW: Anspruch auf einen Pflichtteil? Zitat:
Nehmen wir an, es wurde nichts über das was bereits hier vorgetragen vereinbart, was dann? Wohlgemerkt, wir reden hier nur über den Pflichtteilanspruch! |
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