Dies ist eine Diskussion zu Anfechtbar? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Anfechtbar? Das Haus ist 40J. alt und hat ein Grundstück von 800qm. So nun leben die Großeltern noch im Haus (bd. 90J. alt) und es gibt kein Testament. Tochter hat nun selbst gebaut und zieht bald aus. Nun wollen die Großeltern nicht alleine im HAus bleiben, Enkelsohn hat sich bereiterklärt mit Familie dort einzuziehen, jedoch nur wenn er mal im HAus bleiben darf, bzw. er es zum Vorzugspreis von 60% des dann bestehenden Kaufwertes bekommt. Die Großeltern haben eine Altersvollmacht gemacht wo alle 3 Kinder aufgeführt sind. Dort ist folgender Satz: Die Kinder ... -je einzeln- und ermächtigt die genannten zur Besorgung aller Angelegenheiten bewegliche Sachen, Grundstücke zu erwerben und auf jede Art zu veräußern. So nun meine Frage es war klar daß der Enkel das HAus kufen darf die Großeltern wollen es so, nun will der Onkel aber daß er das HAus für den vollen KAufpreis erwirbt, was Unsinn ist da noch reparaturkosten von Fenstern usw. dazukommen (wie gesagt das HAus ist 40 Jahre alt). Ist es möglich mit den Großeltern und einem der aufgeführten Bevollmächtigten zum Notar zu gehen und dort was festlegen zu lassen daß nach Ableben der Großeltern das Haus zu einem Kaufpreis von 60% an den Enkel übergeht? Kann der Onkel das anfechten wenn er seinen Pflichtteil bekommt, da noch genug auf den Konten sind? Vielen Dank Melanie |
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| AW: Anfechtbar? hier ist noch völlig unklar, wer derzeit Eigentümer des Hauses ist.
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| AW: Anfechtbar? Die Großeltern und diese bleiben es auch bis sie versterben, danach geht das Haus an die Kinder und der Enkel möchte es dann kaufen. |
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| AW: Anfechtbar? Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge, daran ändern auch irgendwelche "Vollmachten" nichts. Nach dem Ableben der Großelten wären dann deren 3 Kinder die Eigentümer, und diese können dann z.B. verkaufen an wen sie wollen und zu den Bedingungen, die ihnen vorschweben. Der Enkel kann hier keinerlei Bedingungen vorgeben, höchstens ein Angebot vorlegen. Wenn die Großeltern irgendetwas anderes geregelt möchten, geht kein Weg an einem Testament oder an einem Erbvertrag vorbei, letzteres dann natürlich nur im Einvernehmen. Ohne Notar geht sowas meist auch in die Hose.
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