Dies ist eine Diskussion zu alter Erbschein und neues Nestament innerhalb des Forums Erbrecht
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| alter Erbschein und neues Nestament ein Opa verstarb 1984 zu DDR-Zeiten. Es gab kein Testament. Entsprechend der gesetzlichen Regelung erbte eine Oma 1/2 und eine Mutter 1/2. Der Sohn einer Oma ( nicht vom Opa ) erbte nichts. Im Grundbuch wurde damals versehentlich nur Oma eingetragen. Eine Mutter fand den Erbschein vor 2 Jahren und wußte bis dahin nichts davon. Nun hat Oma (im Alter von 90 ) eine Mutter per notariellem Testament zur Alleinerbin erklärt. Wie hoch wäre der Pflichtteilanspruch des Sohns? Es geht um ca. 100.000 Euro Gesamtwert inkl. Immobilien. Wer veranlasst nach dem Tode der Oma die Bewertung der Immobilie? Wenn eine Tochter der Mutter, als Mieter der 2. Wohnung in der Immobilie, jetzt den gemieteten Teil des Hauses saniert, steigt damit automatisch der Wert und somit der Pflichtteil oder saniert Tochter der Mutter nur die Hälfte einer Mutter und der Pflichtteil des Sohnes bleibt gleich? Oma bewohnt die unsanierte Hälfte des Hauses. Zahlt Tochter der Mutter Miete an Mutter oder an Oma? Gibt es eine Möglichkeit der Absicherung durch Zusatz im Mietvertrag, daß Sanierungs"werte" ausschließlich dem Teil der Mutter zugute kommen? Muß trotzdem jetzt eine Grundbuchberichtigung erfolgen? Geändert von marcusdani (13.12.2011 um 11:03 Uhr). |
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| AW: alter Erbschein und neues Nestament |
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| AW: alter Erbschein und neues Nestament geändert. sorry. |
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| AW: alter Erbschein und neues Nestament Wenn eine Tochter der Mutter, als Mieter der 2. Wohnung in der Immobilie, jetzt den gemieteten Teil des Hauses saniert, steigt damit automatisch der Wert und somit der Pflichtteil oder saniert Tochter der Mutter nur die Hälfte einer Mutter und der Pflichtteil des Sohnes bleibt gleich? Oma bewohnt die unsanierte Hälfte des Hauses. |
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| AW: alter Erbschein und neues Nestament Zitat:
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