Dies ist eine Diskussion zu Alleinerbe und dann? innerhalb des Forums Erbrecht
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| Alleinerbe und dann? Wenn jemand vom Beerdigungsinstitut zufällig erfährt das er als einziger von seiner Großtante im Testament erwähnt wurde und der Onkel, von dem schon alles für die Beerdigung besprochen wurde,alles hinschmeißt da er erfahren hat das er nichts bekommt,was sollte der neue Erbe nun tun.Der Onkel könnte ein Schlüssel für das Haus haben und hat da schon rumgeräumt und vermutlich eine Abschrift vom Testament gefunden,was ihm gesagt haben könnte das jemand anderes erbt. Darf oder durfte der Onkel überhaupt in das Haus,muss er die Schlüssel abgeben ? Was sollte der neue Erbe tun oder an wen sollte er sich wenden....Der Notar hat wohl vor das Testament zum Amtsgericht zu senden.... Der neue Erbe weiß offiziell noch garnichts. Gruß und Danke |
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| AW: Alleinerbe und dann? Erst mal muss man zwischen dem Bestattungspflichtigen und dem Erben unterscheiden. Offenbar hatte der Onkel sich als bestattungspflichtig angesehen und tut das jetzt nicht mehr. Der Schilderung nach hat der Onkel aber die Bestattung schon in Auftrag gegegeben, damit ist die Bestattungspflicht irrelevant. Da so ein Beerdigungsinstitut im Allgemeinen als erstes den Auftrag unterschreiben läßt, kommt er da auch nicht mehr ohne weiteres raus. Frage ist nur, ob das noch eine Bestattung im Sinne der Verstorbenen wird, wenn er so gar nicht mehr will. Der Großneffe könnte zustimmen, dass er diesen Auftrag übernimmt und zahlt. Dazu müßte er das allerdings mit dem Onkel und dem Beerdigungsinstitut abstimmen, damit er statt des Onkels in den Vertrag kommt und für eine würdevolle Bestattung sorgen kann. Die Kosten der Beerdigung holt der Bestatttungsunternehmer sich vom Auftraggeber wieder; wenn also der Großneffe den Vertrag vom Onkel übernimmt, von diesem. Andererseits hat laut BGB der Erbe - wer immer da letztendlich bestimmt wird - die Kosten zu tragen, der Auftraggeber kann sie sich also vom Erben zurückholen, sofern sich einer findet (was, wenn die Großtante genügend Vermögen hatte, kein Problem sein sollte). Das ist wohl das eine Problem, die würdevolle Bestattung. Wie gesagt: Selbst drum kümmern, wenn's kein anderer tut. Dass der Onkel im Haus rumgeräumt hat, ohne zu wissen, wer denn erbt, ist eigentlich kein Problem. Er ist dann eben Erbschaftsbesitzer und hat dem Erben auf dessen Verlangen hin eine Aufstellung zu machen, was er von der Erbschaft besitzt. Dann kann der Erbe die Herausgabe verlangen. Es wäre aber fatal, wenn niemand sich der Erbschaft annehmen dürfte, solange das Testament nicht eröffnet wird. Kleiner Denkanstoß, warum: So eine Testamentseröffnung kann schon mal zwei Monate dauern. Wenn man jetzt mal so überlegt: da stehen oft diverse Lebensmittel im Kühlschrank oder auch einfach so im Obstkorb, da war noch eine Geldforderung offen geblieben, die Wäsche liegt noch nass in der Waschmaschine, ... |
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