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Alleinerbe ,Pflichtteil , Schenkung

Dies ist eine Diskussion zu Alleinerbe ,Pflichtteil , Schenkung innerhalb des Forums Erbrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 22:12
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Alleinerbe ,Pflichtteil , Schenkung

Hallo zusammen ,
Alleinerbe erbt eine alte Immobilie mit einem Wert laut Gutachten von 50000,- € ! 4 Geschwister sollen nun ihren Pflichtteil bekommen . Der Erblasser ( Mutter ) hatte den Geschwistern zu Lebzeiten einen Betrag von je 2500,- € in bar ausgezahlt die nach dem Tod des Erblassers vom Pflichtteil abgezogen werden sollen,damit der Alleinerbe nach dem Tod des Erblassers das Erbe erhalten kann und nicht in finazieller Schwierigkeiten geraten soll nur um den Pflichtteil für seine Geschwister aufzubringen .Der Betrag war vom Erblasser als Erbteil ausbezahlt worden um den späteren Pflichtteilsanspruch der 4 Geschwister zu senken!


Die 1. Rechnung wäre 50000,-€:5= 10000,-€ pro Kopf gesetzlicher Erbteil
10000,-€:2= 5000,-€ Pflichtteilsanspruch
5000,-€ - 2500,-€ Schenkung wären 2500,-€ Pflichtteil pro Geschwister.

Jetzt möchten die Geschwister aber ,das die 10000,- € Vorrauszahlung dem Erbe zugerechnet werden,damit sich der Pflichteilsanspruch erhöht !

Die 2. Rechnung 50000,- € + 10000,- € = 60000,-€ :5 = 12000,-€
12000,- € : 2 = 6000,- € Pflichtteilsanspruch
6000,-€ - 2500,-€ = 3500,-€ Pflichtteil pro Geschwister !

Bei dieser 2.Rechnung müsste der Alleinerbe jedem Geschwisterteil 1000,-€ mehr Auszahlen, also insgesamt 4000,-€ mehr . Der Haupterbe würde bei dieser Rechnung zusätzlich belastet , es würde ja genau das Gegenteil von dem Eintreten was der Erblasser mit der Vorrauszahlung bezwecken wollte !



Pin666

Geändert von pin666 (10.01.2012 um 07:35 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 22:51
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AW: Alleinerbe ,Pflichtteil , Schenkung

Sorry , schon erledigt !!
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  #3 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 23:02
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AW: Alleinerbe ,Pflichtteil , Schenkung

okay, frage nr 1:

wann bekamen die brüder die schenkung? also wie lange vor dem tod der erblasserin?
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  #4 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 23:07
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AW: Alleinerbe ,Pflichtteil , Schenkung

ca.7 Jahre ... * Betrag als Erbteil erhalten !
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  #5 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 23:23
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AW: Alleinerbe ,Pflichtteil , Schenkung

ah, okay. dann warten wir mal auf die experten.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 13:02
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AW: Alleinerbe ,Pflichtteil , Schenkung

Die Rechnung 2 ist richtig (§ 2315 Abs. 2 BGB)
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  #7 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 13:43
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AW: Alleinerbe ,Pflichtteil , Schenkung

@hambre
naja, so wie die zahlen hier stehen, ist es doch wohl nicht richtig. es dürfen ja wohl nicht die gesamten schenkungen ins erbe fallen, sondern nur noch 30% davon.

und ich frag mich, ob dann bezüglich des anrechnens aufs erbe wieder die gesamte summe angerechnet wird.

mach doch mal die rechnung, dass man es nachvollziehen kann.
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  #8 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 13:46
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AW: Alleinerbe ,Pflichtteil , Schenkung

Hast Du Dir denn den § 2315 BGB angeschaut?

Der § 2325 BGB, auf den Du Dich beziehst, ist hier doch gar nicht anwendbar. Der § 2315 BGB sieht dagegen keine Kürzung vor.

Es bleibt dabei, dass Rechnung 2 korrekt ist.
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  #9 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 13:50
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AW: Alleinerbe ,Pflichtteil , Schenkung

ja, habe ich mir angeschaut. dort steht:

"Der Wert bestimmt sich nach der Zeit, zu welcher die Zuwendung erfolgt ist."

was bedeutet das denn dann?
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  #10 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 17:21
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AW: Alleinerbe ,Pflichtteil , Schenkung

Bei Geld ist das einfach: 2.500€ sind 2.500€

Die Bestimmung ist z.B. bei Immobilienschenkungen wichtig. Es ist dann der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung zu nehmen. Man könnte ja sonst auch auf die Idee kommen, dass der aktuelle Wert zu nehmen sein könnte.
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