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Abrechnung Anwalt Nachlassabwicklung

Dies ist eine Diskussion zu Abrechnung Anwalt Nachlassabwicklung innerhalb des Forums Erbrecht

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Alt 14.07.2010, 09:50
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Abrechnung Anwalt Nachlassabwicklung

Hallo zusammen,
wenn ein Anwalt für einen Erben die komplette Nachlassabwicklung übernehmen würde, also mit Unterlagen sichten, Wohnung auflösen, Rechnungen die noch ausstehen begleichen (zB Beerdigungskosten) etc., wie würde sich denn da die Anwaltsgebühr berechnen? Nach dem Nachlassvermögen, dass nach Zahlung aller Rechnungen noch übrig ist, oder nach dem Geld, welches bei Übernahme des Mandats auf dem Konto ist?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 16:18
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AW: Abrechnung Anwalt Nachlassabwicklung

Wenn nichts anderes vereinbart wurde rechnet der Nachlasspfleger/Rechtsanwalt nach Aufwand ab, d.h. Zeitaufwand und tatsächliche Auslagen, Fahrtkosten etc.
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