
28.01.2012, 20:55
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| V.I.P. | | Registriert seit: Aug 2006 Ort: Baden-Württemberg
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| AW: /ausschlagung des erbes/anfechtung der erbschaftsannahme Zitat:
Zitat von gwenafee der vater hat 4 kinder - eins davon hat er enterbt (welches auch auf den pflichteil verzichtet) und eins von den übrigen dreien schlägt das erbe aus. | Hier kann was nicht stimmen. Wenn der Vater seine Frau und seine drei Kinder zu Erben eingesetzt hat, weshalb sollte dann die Ehefrau Vorerbin (=Alleinerbin) sein? Dagegen spricht auch, dass ein Kind die ihm zugefallene Erbschaft ausgeschlagen hat. Ein Kind kann das Erbe nur dann ausschlagen, wenn es auch Erbe geworden ist. Wenn die Kinder (Mit)Erben sind, kann die Frau keine Vorerbin sein (dabei spielt es keine Rolle, ob diese befreit ist oder nicht). |