Einzelnen Beitrag anzeigen

  #9 (permalink)  
Alt 24.09.2008, 22:00
La Belle La Belle ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: .. in Deinem PC ..
Beiträge: 5.010
97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)97% positive Bewertungen (5010 Beiträge, 313 Bewertungen)  
AW: Pflichtteil einfordern!

Zitat:
Zitat von Penelope
Ich denke es handelt sich hier um ein Berliner Testament, welches eh nicht mehr geändert werden kann!

Im Testament steht, dass sich die beiden Eheleute gegenseitig beerben. Nach dem Tod des Längerlebenden sollen beide Kinder zu gleichen Teilen erben und sollten diese nicht mehr leben wieder deren Kinder (also Enkel!).

Also trifft das dann so zu wie ich in meinem letzten Beitrag schrieb???

LG
kA

man braucht das KOMPLETTE Testament, um darüber was sagen zu können,

Kann ja drinstehen: "Sofern eines der Kinder seinen Pflichtteil geltend macht, bekommt es nach dem Tod des Längerlebenden auch nur den Pflichtteil und im Übrigen erbt der Ortsverein der SPD"

oder sowas in der Art ..
__________________
"Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen"
~ Sokrates ~
Mit Zitat antworten