Dies ist eine Diskussion zu 10 Jahresfrist auch bei Eheschließung innerhalb des Forums Erbrecht
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| 10 Jahresfrist auch bei Eheschließung Bei folgendem fiktiven Fall brauche ich euren Rat. A hat aus erster Ehe drei Kinder. Die Ehe wurde geschieden. A ist aus 2. Ehe verwitwet. A hat Grundbesitz. A möchte B heiraten und den Grundbesitz auf B übertragen. Haben die Kinder von A auch nach der Heirat und Eigentumsübertragung noch einen Anspruch auf einen Pflichtteil? Greift auch hier die 10 Jahresfrist wie z.B. bei Schenkungen? Gruß Kathy |
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| AW: 10 Jahresfrist auch bei Eheschließung Hallo, wo soll der Unterschied bei einer Eigentumübertragung und einer Schenkung liegen? Ich sehe da keinen. Allerhöchstens sehe ich daß B durch die Heirat einen eigenen Pflichteil von 50% auf das Erbe hat und evt. auch einen eigenen Anteil durch die Zugewinngemeinschaft von 50% (wären zusammen also 75% für B und 25% aufzuteilen unter 3 Kindern) Allerdings, da der Grundbesitz A in die Ehe gebracht wurde, wäre dieser kein Teil der Zugewinngemeinschaft (ist ja nicht während der Ehe "zugewonnen" worden) könnte aber auch nach einer gewissen Frist dann dazugehören (evt. auch wieder 10 Jahre?) Eine Eigentumsübertragung wäre sicher eine Schenkung und ist evt. innerhalb der nächsten 10 Jahre anfechtbar. Alle Angaben aber ohne Gewähr Gruß Huutsch |
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| AW: 10 Jahresfrist auch bei Eheschließung Hallo Huutsch Danke für die Info. Wie wäre die Rechtslage, wenn A und B heiraten, Gütertrennung vereinbart wird und B den Grundbesitz von A als Schenkung oder Eigentumsübertragung erhält? Gruß Kathy |
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