Dies ist eine Diskussion zu 1/4 Haus vererbt. innerhalb des Forums Erbrecht
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| 1/4 Haus vererbt. Es wurde von einem 1 Familienhaus 1/4 vererbt. Die Erben sollen ausbezahlt werden. Nun meine Frage. Können die Erben eine Auszahlung ablehnen und zB. sagen - wir wollen diese 1/4 selber nutzen - wie das gehen soll, weiß wer will. Kann man diese Auszahlung an die Erben vor Gericht erzwingen? mfg belzebub |
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| AW: 1/4 Haus vererbt. Zunächst einmal wurde einHaus vererbt. Da es sich offensichtlich um mehrer Erben handelt besteht eine sogenannten Erbengemeinschaft. D.h. alles was gemacht werden soll muß von allen mitgetragen werden. Um das Erbe zu teilen gibt es die Möglichkeit einer sogenanntenTeilungsversteigerung. Dabei wird das haus zwangsversteigert und der Erlös unter den Erben aufgeteilt.
__________________ Heiner __________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |
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| AW: 1/4 Haus vererbt. Zitat:
Oben - das war etwas ungenau. Wie so zwangsversteigern? Es wurde kein ganzes Haus vererbt - die hälfte gehörte schon dem Vater. Die andere Hälfte wurde vererbt - 1/4 der Vater - das andere 1/4 an zwei Geschwister der verstorbenen Mutter. Der Vater besitzt dann 3/4 - die Geschwister 1/4 des Hauses. Der Vater möchte das Haus behalten und die Geschwister ausbezahlen - das heißt, von dem jetztigen Wert des Hauses eben 1/4. Können sich da die Geschwister verweigern? mfg belzebub |
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| AW: 1/4 Haus vererbt. Ja. Wie gesagt handelt es sichum eine Erbengemeinschaft in der alle Beschlüsse gemeinsam getroffen werden müssen. Wenn die Kinder nicht wollen. Kann man sie nicht zwingen sich auszahlen zu lassen.
__________________ Heiner __________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |
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| AW: 1/4 Haus vererbt. In diesem Fall muss der Vater die Teilungsversteigerung beantragen und das Haus ersteigern.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: 1/4 Haus vererbt. Zitat:
Wenn der Vater bei dieser Teilungsversteigerung das Haus ersteigert - muss er erstmal die Summe hinterlegen? Wenn ja, müsste er ja erstmal bei der Bank eine größere Summe beschaffen. Er bekommt ja dann wieder 3/4 zurück - oder wird das dann irgend wie verrechnet. mfg belzebub |
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| AW: 1/4 Haus vererbt. Er muss bei der Versteigerung eine Bankbürgschaft vorlegen, die nachweist, dass er für den Beitrag "gut" ist. Selbstverständlich muss er als Ersteigerer nur den Erben ein Viertel der Ersteigerungssumme auszahlen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: 1/4 Haus vererbt. Hallo! Danke für die Antworten. So was könnte vielleicht auf mich zu kommen. Noch mal eine kurze Frage. Wenn man beim Nachlassgericht oder Erbgericht mit seiner Klage nicht erfolgreich durch kommt - kann man dann in Revision gehen - was wäre dann die nächste Instanz und wie sieht es da kostenmäßig aus. mfg belzebub |
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| AW: 1/4 Haus vererbt. Frage in die Runde: Muß in diesem Fall tatsächlich ausbezahlt werden? Würde es nicht reichen den Miteigentumsanteil im Grundbuch festlegen zu lassen? Es hieß doch eingangs, daß in Erwägung gezogen werden könnte die "Auszahlung abzulehnen"? MfG wirbus_ex |
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| AW: 1/4 Haus vererbt. Zitat:
Ich denke mal - man könnte alle Erben als Erbengemeinschaft im Grundbuch eintragen. Der Vater will die Geschwister seiner Frau aber auszahlen - damit er das Haus für sich hat. Wenn die das ablehnen, gibt es wohl nur noch den Weg über die Teilungsversteigerung. Dieser unsägliche Zustand ist ja erst entstanden, weil der Sohn das Erbe ausgeschlagen hat - in dem Glauben der Vater bekommt dann alles. Dem ist aber nicht so. Durch die Erbausschlagung des Sohnes sind die Geschwister der verstorbenen Mutter nachgerückt. Der Sohn hat nun seine Erbausschlagung angefochten - mal sehen wie das ausgeht. mfg belzebub |
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