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ZivilR Hausarbeit - HILFE

Dies ist eine Diskussion zu ZivilR Hausarbeit - HILFE innerhalb des Forums Die Online-Lerngruppe - Wir pauken hier zusammen!

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  #1 (permalink)  
Alt 04.04.2010, 19:17
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Unhappy ZivilR Hausarbeit - HILFE

Hallo zusammen,

ich schreibe gerade meine erste ZivilR Hausarbeit und komme einfach nicht weiter.

Hier mal kurz zusammengefasst um was es geht: K bestellt ein Tisch beim Verkäufer V. V übergibt den zu liefernden Tisch an den Spediteur S. Während S sich auf den Weg zu K macht ruf V ihn an und sagt ihm er solle den Tisch doch lieber dem Großkunden G liefern, da er diesen Tisch auch haben wolle. G bekommt den Tisch. Ein paar Tage später übergibt V einen neuen Tisch dem S, damit dieser den Tisch zu V bringt. Auf dem Weg zu V kommt es zu einem Unfall, wobei S diesen nicht verschuldet hat. Der Tisch wird zerstört.

V will den Preis für den Tisch.

Wie ist die Rechtslage?


- Ich bin mir nun nicht sicher wie das hier zu sehen ist. Meines Erachtens wurde der Tisch schon beim ersten mal zur Stückschuld konkretisiert, also würde ich hier schon eine Unmöglichkeit sehen gemäß § 275 I BGB. Allerdings wie ist dann der zweite Tisch zu behandeln?


ich brauche unbedingt eure Hilfe, vielen dank im voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 22:09
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AW: ZivilR Hausarbeit - HILFE

Hallo,

keine Ahnung ob du den Sachverhalt zu sehr verkürzt hast, aber so wie ich das sehe, geht es hier um den Gefahrübergang beim Versendungskauf.
Normalerweise geht die Gefahr bei einem Versendungskauf mit Auslieferung an die Frachtperson auf den Käufer über (§ 447). Dies gilt nicht in im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs. Da hier V mehrere Tische verschickt und sogar an Großhändler liefert, halte ich ihn für einen Unternehmer, vgl. § 14. Die Gefahr geht dann erst beim Eintreffen der Sache beim Käufer über (§ 474 II). Das bedeutet, dass der Verbraucher die Kaufsache nicht bezahlen muss, wenn sie auf dem Weg zu ihm zerstört wird.

Das macht aber für eine Hausarbeit keinen Sinn, da die ganzen Probleme, wie Hol- und Schickschuld, Unmöglichkeit, Erfüllungsgehilfe und Verschulden dann kaum zur Sprache kommen.

Gruß
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