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Wohnungseinbruchsdiebstahl / Hausarbeit Strafrecht Fortgeschrittene

Dies ist eine Diskussion zu Wohnungseinbruchsdiebstahl / Hausarbeit Strafrecht Fortgeschrittene innerhalb des Forums Die Online-Lerngruppe - Wir pauken hier zusammen!

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Alt 05.10.2010, 17:03
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Wohnungseinbruchsdiebstahl / Hausarbeit Strafrecht Fortgeschrittene

Hallo!

Ich hätt mal eine Frage bzw. bräuchte eine zweite Meinuung / Einschätzung:
Ich schreibe gerade an einer Hausarbeit in Strafrecht und kämpfe mit folgendem Sachverhalt:

Der B lässt den C, der einen falschen Vorwand vorgibt, in seine Wohnung. Dort schlägt der C den B nieder, um in Ruhe nach einem Gegenstand zu suchen. Diese findet er nicht, deshalb nimmt er ein Messer mit.

Jetzt meine Frage:
Daduch, dass der B den C freiwillig in seine Wohnung lässt, scheidet eine Strafbarkeit wegen einem Hausfriedensbruch aus.
Den versuchten Diebstahl habe ich bejaht, da der C ja nach dem Gegenstand sucht und ihn nicht findet. Dies müsste ein fehlgeschlagener Versuch sein, was einen Rücktritt ausschließt.
Muss ich jetzt noch versuchten Diebstahl mit Waffen prüfen, da der C das Messer an sich nimmt?
Und wie sieht es mit dem Wohnungseinbruchsdiebstahl gem. § 244 I aus? Muss ich das anprüfen?
Eine Strafbarkeit dürfte ja an dem fehlenden Einsteigen scheitern. Oder hab ich was übersehen?

Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
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