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Vormerkung/ Vermietung

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Alt 04.05.2009, 20:31
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Vormerkung/ Vermietung

Hallo

Habe mal eine Frage zu einem Sachverhalt wo ich ins grübeln gekommen bin.

Folgendes 1.

A und B schließen not. Vertrag über ein Grundstück. Zugunsten des B wird eine Vormerkung ins Grundbuch eingetragen (wirksam)
Anschließend vermietet A die Büroräume an einen Anwalt.

Jetzt verlangt B Herausgabe vom Anwalt.

Mir ist nicht ganz klar wie und ob die Vormerkung das ermöglichen kann.
Und wie sieht es mit Ansprüchen des B gegen A aus sowohl Primär als auch sekundär.

2. A und B schließen not. Vertrag über ein Grundstück 60.000. Um steuern zu sparen. Sie hatten ursprünglich 80.000 vereinbart. Wieder wird zugunsten des B eine Vormerkung eingetragen. Jetzt tritt B den Anspruch an C ab. C zahlt den Kaufpreis an B dieser leitet das Geld an A weiter. In der Zwischenzeit hatte A an D vermietet.

Ansprüche des C gegen A und gegen D

Das Scheingeschäft kann ja geheilt sein wenn bereits eine Eintragung erfolgt ist. Acuh wenn eine Vormerkung eingetragen ist?
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