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| Völkerrecht, Ratifikation Völkerrechtsverträge/ Verwaltungsabkommen Hallo, ich studiere Kulturwissenschaft, habe aber in diesem Semester eine Veranstaltung zu den internationalen Bezügen des Rechts. Falls meine Frage manchem dumm erscheinen mag, das liegt also daran, dass ich kaum rechtswissenschaftliche Kenntnisse besitze. Ich habe die Zusammenhänge zwischen Generaltransformator und Spezialtransformator soweit eigentlich verstanden und ich bin mir also bewusst, dass Völkergewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze unmittelbar für uns Bürger gelten und es keiner Ratifikation oder Umsetzung bedarf. Meine Frage bezieht sich auf die Völkerrechtsverträge. Diese müssen ja ratifiziert werden, sonst sind sie ja gar nicht wirksam. Verstehe ich aber Folgendes richtig? : Ratifizierung ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit der Umsetzung ins nationale Recht? Ich bin immer davon ausgegangen, dass Völkerrechtsverträge durch die Ratifizierung wirksam werden und gleichzeitig ins nationale Recht umgewandelt werden und somit den Status eines Bundesrechtes erlangen. Da die Umsetzung nach nationalen Vorschriften erfolgt, bedarf sie eines nationalen Gesetzes zu dieser Umsetzung? Ist das soweit richtig? Wenn ja, stimmt es dann auch, dass die Art der Umsetzung aber je nach Themenbereich unterschiedlich ist? Dass also nur bei Völkerrechtsverträgen, die die pol. Beziehungen DEs regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, die Legislative bei der Ratifizierung beteiligt ist und es eines Gesetzes zur innerstaatlichen Umsetzung bedarf? Aber was ist dann mit Verwaltungsabkommen? Findet die Ratifizierung oder die Umsetzung nach den Vorschriften er Bundesverwaltung statt? Wieso ist hier die Legislative nicht beteiligt und wirken diese Abkommen dann nicht unmittelbar für den Bürger (ich hatte nie Verwaltungsrecht...) ? Und wieso meint mein Kommilitone, dass Völkerrechtsabkommen gar keines Gesätzes zur innerstaatlichen Umsetzung bedürfen? Werden die gar nicht umgesetzt in nationales Recht? Werden diese Verwaltungsabkommen also nur ratifiziert, aber nicht umgesetzt? was ja wieder bedeuten würde, Ratifikation und Umsetzung sind nicht dasselbe? Und bei der Ratifizierung sit doch immer der Gesetzgeber beteiligt, oder nicht? Und was bedeutet, dass Verwaltugnsabkommen nicht zustimmungsbedürftig sind? Ich steig da einfach nicht durch…. Bitte um Hilfe! |
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