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Verhältnis von Gläubiger und Schuldnerverzug - Schuldrecht/Kaufrecht

Dies ist eine Diskussion zu Verhältnis von Gläubiger und Schuldnerverzug - Schuldrecht/Kaufrecht innerhalb des Forums Die Online-Lerngruppe - Wir pauken hier zusammen!

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Alt 26.11.2010, 19:19
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Verhältnis von Gläubiger und Schuldnerverzug - Schuldrecht/Kaufrecht

Hi zusammen,

folgender Fall sei gegeben:

"K kauft ein Buch von V im Wert von 5000 Eur. Die Lieferung ist für den 5.03 08:00 Uhr vereinbart. V erscheint jedoch nicht. Am 10.03 wird das Buch bei einem Feuer leicht beschädigt und hat nunmehr einen Wert von nur noch 4000 Eur. Als F, der Fahrer des V, sich am 12.03 auf den Weg zu K macht steckt dieser im Stau und kann daher das Buch nicht entgegennehmen. Wütend macht sich F von dannen und verursacht fahrlässig einen Unfall bei dem das Buch erneut beschädigt wird. Das Buch hat nun einen Wert von nur noch 3000 Eur.



Wie ist die Rechtslage?"

So langsam verzweifel ich an diesem Fall noch.

Prüfen wir erstmal die Ansprüche K->V

A. K->V auf Nacherfüllung gem §§ 434, 437 Nr. 1, 439 I BGB

I. Anspruch entstanden?

1.KV +
2. Voraussetzungen des § 437:
a. Mangelhaftigkeit: + in Form von § 434 I S.2 Nr. 2 (ein kaputtes Buch kann man nicht lesen)
b. Mangelhaftigkeit bei Gefahrübergang: richtet sich nach § 446 BGB

Und hier hab ich das Problem:

Bzgl.. des Feuers steht es ausser Frage… das war vor der Übergabe also vor Gefahrübergang.. auch der Schuldnerverzug spielt hierbei keine Rolle (oder?). Allenfalls bei einem Schadensersatzanspruch würde § 287 greifen und beim Vertretenmüssen hätte V selbst für Zufall haften müssen.

Aber was ist mit dem Mangel der beim Autounfall passiert ist? Gem. 446 S. 3 steht es einer Übergabe gleich, wenn der K im Annahmeverzug ist. Die Voraussetzungen des Verzugs sind alle erfüllt.. Angebot und Nichtannahme liegen vor. Das ganze ist soweit ich weiß auch verschuldensunabhängig.. es ist also egal ob K die Tür absichtlich nicht auf macht oder (wie bei uns) im Stau steht.

Somit ist der zweite Schaden (an der gleichen Sache) einmal VOR und einmal NACH dem Gefahrübergang geschehen.

Wie baut man so eine Prüfung aus? Ist das überhaupt Klausurrelevant oder viel zu schwer für eine zweistündige Prüfung?

Vielen Dank schonmal an alle die helfen können!

LG
sppl
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