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Täterschaft

Dies ist eine Diskussion zu Täterschaft innerhalb des Forums Die Online-Lerngruppe - Wir pauken hier zusammen!

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Alt 16.02.2010, 10:12
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Täterschaft

Hallo, folgende Frage, welche Form der Täterschaft liegt hier vor?:

A B und C besitzen eine große Bäckerei, obwohl sie wissen, dass die Backmischung des heutigen Tages mit abgelaufenen Zutaten zubereitet worden ist und Kunden dementsprechend Übelkeit o.Ä. erleiden können entscheiden sie sich dafür, die Backwaren trotzdem zu verkaufen.
Diese Entscheidung wird durch Abstimmung(Mehrheit) gefällt. 2:1 sind für den Verkauf.

Um welche Form der Täterschaft handelt es sich hier, die der Nebentäterschaft?
Ein für die Mittäterschaft gemeinsamer "Tatplan" liegt ja nicht vor, sie stimmen unabhängig voneinander über das Vorgehen ab.
?

Vielen Dank und lg
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  #2 (permalink)  
Alt 16.02.2010, 10:50
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AW: Täterschaft

Gemeinsamer Tatplan sagt ja nur etwas über den gemeinsamen Vorsatz aus- also Wissen & Wollen. Alle wissen, dass ihre Backmischung verdorben ist und A und B (meinswegen) haben sogar min. dolus eventualis. Der Dritte will das absolut nicht, daher auch entgegen der anderen abgestimmt. er ist mithin mangels gem. Tatplan nicht Mittäter.
Nebentäterschaft wäre gegeben, wenn sie alle unabhängig von einander Brote backen würden und diese an einen Kunden verkaufen würden. Aber wer isst schon 3 Brote?
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  #3 (permalink)  
Alt 17.02.2010, 17:48
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AW: Täterschaft

Vielen Dank für die Antwort!
Ich hätte noch eine zweite Frage zum Sachverhalt.

Die Aufgabenstellung zum Sachverhalt beinhaltet die Prüfung der Strafbarkeit (nach StGB) von

Bäckerei(Bä), B und C

Ist darin etwas versteckt?
Merkwürdig ist dass A nicht zu prüfen ist, die Bäckerei als solche jedoch schon.
Sie kann sich anders als im Zivilrecht ja im Strafrecht ja gar nicht schuldig machen, sie ist doch Deliktsunfähig? Schreibt man dann nur : die Bäckerei kann sich mangels Deliktsfähigkeit nicht nach dem StGB strafbar gemacht haben?
Und was ist mit A, soll er obwohl er unten nicht aufgezählt ist dann trotzdem als Teil der Geschäftsführung (A,B,C) doch noch geprüft werden?

MfG
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  #4 (permalink)  
Alt 17.02.2010, 17:52
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AW: Täterschaft

In keinem Sachverhalt wird nach der Strafbarkeit nach einer Bäckerei gefragt! Hat sich der Brötchenofen strafbar gemacht? Sowas ist Quatsch! Du hast da vermutlich was missverstanden, oder dem Klausurersteller ist ein Fehler unterlaufen.
Zu prüfen ist auch nur, was in der Aufgabe steht.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.02.2010, 18:14
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AW: Täterschaft

Sorry, Irrtum ausgeschlossen
Aber ich hatte um es einfacher zu machen den Sachverhalt etwas gekürzt es ist keine kleine Bäckerei sondern eine ganze Firma genauer gesagt eine AG, die eben Backwaren fertigt und A B C sind die Geschäftsführer.
Steht im Sachverhalt vom Prof (ist eine Hausarbeit für Anfänger) exakt so drin,
"Strafbarkeit der B-AG, B und C nach dem StGB"
und daher meine Verwunderung, wie ich nun mit der B-AG und dem fehlenden A umgehe, der nicht bei Strafbarkeitsaufzählung dabei ist, aber ja Teil der Geschäftsführung ist...
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  #6 (permalink)  
Alt 17.02.2010, 19:16
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AW: Täterschaft

Mhhh, ka. Aber ne hjuristische Person kann selbstverständlich nicht strafbar handeln.
Lies dir mal den Ziegenhaarfall durch, der scheint für die Klausur zu passen.
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