Dies ist eine Diskussion zu ö recht anfänger tü ss 2010 remmert innerhalb des Forums Die Online-Lerngruppe - Wir pauken hier zusammen!
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| ö recht anfänger tü ss 2010 remmert hallo ist hier sonst noch jmd der diese ha schreibt? ich würde mich gerne mit einigen leuten austauschen |
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| AW: ö recht anfänger tü ss 2010 remmert hallo. Meinst du die Hausarbeit mit der Schuldenbremse ? wenn ja, an dieser versuche ich mich momentan auch. Viele Grüße |
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| AW: ö recht anfänger tü ss 2010 remmert ja genau die mein ich wie weit bist du denn? ich steh noch am anfang machst du direkt abstrakte normenkontrolle oder versuchst du auch den bund-länder-streit? |
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| AW: ö recht anfänger tü ss 2010 remmert Ich bin auch noch ganz am anfnag, und ich hab mit der abstrakten Normenkontrolle angefangen. Bringst du den Meinungsstreit zu Art.93 GG und § 76 BVerfGG ? Ich weiß auch gar nicht wie ausführlich man das machen soll. ZB bei der Zuständigkeit des BVerfG. Schreibt man da einfach: das ergibt sich aus Art..... oder schreibt man da: Das BVerfG müsste zuständig sein. Gemäß Art ... ist das BVerfG für die abstrakte Normenkontrolle zuständig. ...... Bund Länder STreit kam mir auch in den Sinn aber ich weiß nicht ganz viele haben gesagt sie machen es nicht ... sprichst du es an? hast du schonb mit den anderen beiden Aufgaben angefangen? |
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| AW: ö recht anfänger tü ss 2010 remmert also die zulässigkeit muss man denke ich nur ganz kurz machen, außer eben an der stelle mit art. 93 und § 76, da schreibt man halt mehr als einen satz bei den anderen punkten hab ich immer nur n satz geschrieben, das is ja unproblematisch für die andern aufgaben hab ich jz die ansätze,aber ehrlich gesagt weiß ich überhaupt nicht wie ich das schreiben soll ich hab mich in den bund-länder-streit nich wieder eingelesen, also ich weiß nich, ob wir das in unserm fall überhaupt anwenden können, weil der bundestag und nich die regierung das gesetz erlassen hat, aber die angabe von den zeiten hat mich eben dazu gebracht, dass man evtl doch nich nur die abstrakte nk machen sollte, bei der hats ja keine frist,beim b-l-streit schon was meinst du? hast du mehr über den b-l-streit gelesen,also über die beteiligtenfähigkeit? |
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| AW: ö recht anfänger tü ss 2010 remmert Ja gut dann mach kürz ich das auch wieder raus und sag dass es sich zb aus dem Art 93 ergibt dass das BVerfG zuständig ist. Dann hab ich noch eine andere Frage, ich steh da glaub ich aufm Schlauch. und zwar bei der Begründetheit prüft man doch ob das landesgesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Aber bei Art. 109 GG handelt es sich doch um Grundgesetz. Dann wie nennt man denn den Art 109 GG noch. Hausaltsgesetz oder irgendwas dergleichen.? ich hab so ne Liste wo Beispiele drauf stehen und dann steht dabei was es für eine Verfahrensart ist. FALL 1: Bundesregierung erlässt Rechtsverordnung über Genehmigungspflicht von Schankanlagen. Regierung von einem Bundesland hält das aus mehreren Gründen für unzulässig. LÖSUNG:Abstrakte normenkontrolle, Bund-Länderstreit ich finde das das an unseren Fall ran kommt. da erlässt auch die Bundesregierung ein Gesetz . Rheinlandpfalz äußert Zweifel. ich mein immer mehr dass man beides prüfen muss aber mehr eingelesen hab ich mich noch nciht. schreibst du in Tübingen die Hausarbeit? ich bin ab nächster Woche wieder in Tübingen, könnten uns ja da auch mal so treffen und alle Probleme besprechen. |
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| AW: ö recht anfänger tü ss 2010 remmert also in unserm fall steht ja nich dass die bundesregierung das gesetz zur änderung erlassen hat ich hab gestern gelesen,dass auf jeden fall nur die regierungen beteiligtenfähig sind aber wenn du sagst in umserm fall is das nich so deutlich ob es sich NICHT um die bundesregierung handelt fällt der b-l-streit trotzdem wegen der frist weg |
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| AW: ö recht anfänger tü ss 2010 remmert hast du eig irgendeine ahnung wie man aufgabe 2 und 3 machen könnte vom aufbau? |
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| AW: ö recht anfänger tü ss 2010 remmert wie kommst du darauf dass die bundesregierung nicht beteiligt ist, steht doch nichts da wer den gesetzesentwurf im bundestag eingebracht hat. aber klar bund-länderstreit fällt wegen der 6-monatsfrist weg. nochmal zur begründetheit. es handelt sich um eine änderung des art.109 GG und in der begründetheit prüft man die unvereinbarkeit mit dem GG ich steh da aufm schlauch nein aufgabe 2 und 3 hab ich ncoh nciht weil ich bei aufgabe 1 bei der begründetheit hänge. |
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| AW: ö recht anfänger tü ss 2010 remmert ich sag ja es steht nich ausdrücklich im sachverhalt deshalb müssen wir da ja so vorsichtig sein bzgl b-l-streit also bei der begründetheit is es ja so,da es ein gg-änderndes gesetz ist, ist der einzige prüfungsmaßstab art. 79 grundgesetzänderung ![]() ich hab in der formellen verfassungsmäßigkeit jz keine probleme gefunden,nur das mit der einen einzigen sitzung macht mir etwas sorge ansonsten steht mit der vereinbarkeit also mat.vfgsmäßigkeit in art 79 III alles was du wissen musst bist du jz eig in tü?ich bin da,wenn du dich noch treffen willst zum diskutieren |
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