Dies ist eine Diskussion zu Obersatz? innerhalb des Forums Die Online-Lerngruppe - Wir pauken hier zusammen!
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| Obersatz? Hallo ihr Lieben, ich bin gerade dabei einen Fall auszuarbeiten und komme gerade mit dem Gutachterstil nicht zurecht (bin im 1. Semester). Bei der haftungsbegründende Kausalität unterscheidet man zwischen der a) äquivalente und b) adäquate Kausalität. Nun habe ich bei der haftungsbegründende Kausalität einen Obersatz, der lautet: Es muss eine haftungsbegründende Kausalität zwischen der Handlung und der Rechtsgutverletzung gegeben sein. Nun wollte ich wissen, ob ich zu a und b ebenfalls einen Obersatz erfassen muss. Wenn ja, wie könnte der zu a) lauten? Ich komme nicht voran und bis Sonntag muss ich es abgeben. Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand eben kurz eine Antwort geben könnte! |
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| AW: Obersatz? Das beide kummulativ vorliegen müssen ist mir aber neu, ich dachte das wären nur 2 versch. Ansichten zu der Kausalität. Auch ist dein Obersatz verwirrend. Die hb Kausalität IST der Zusammenhang zwischen Handlung und Verletzung. Also Vorschlag: "Es müsste eine haftungsbegründende K vorliegen. Eine solche ist gegeben, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen Handlung und Verletzung gegeben ist. Fraglich ist, welche Anforderungen an den Kausalzusammenhang zu stellen sind (dann äquivalent oder adäquat)... |
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