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Nacherfüllung TROTZ Verzehr und bestehenden Schadens

Dies ist eine Diskussion zu Nacherfüllung TROTZ Verzehr und bestehenden Schadens innerhalb des Forums Die Online-Lerngruppe - Wir pauken hier zusammen!

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  #1 (permalink)  
Alt 19.03.2009, 16:12
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Question Nacherfüllung TROTZ Verzehr und bestehenden Schadens

Hallo,

mal angenommen, A isst eine Bratwurst, die er bei B kauft, darin befindet sich ein Knochenteilchen wodurch A ein Zahn abbricht. Kann A dann Nacherfüllung, also Nachlieferung oder Nachbesserung von B verlangen?!
Denn auch wenn er eine neue Bratwurst bekommt, ist ihm doch trotzdem ein Schaden entstanden. Greift hier der §275 qualitative unmöglichkeit?! aber möglich wäre es dem B doch schon nachzuliefern...oder muss man die Nacherfüllung verneinen um dann mit der Minderung, dem Rücktritt und dann dem Schadensersatz weiter machen zu können?!

Bin verwirrt, weil es sich um ein Nahrungsmittel handelt und dem A ja auch wenn er Nachlieferung bekommt ein Schaden bestehen bleibt.
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  #2 (permalink)  
Alt 23.03.2009, 12:23
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AW: Nacherfüllung TROTZ Verzehr und bestehenden Schadens

weiß keiner rat??! ich habe jetzt die §§ 437 Nr.3, 280 Abs.1 geprüft... bin mir aber unsicher ob ich um dies tun zu können vorher die nacherfüllung prüfen muss!! kann mir da jemand weiterhelfen?! DANKE!!
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  #3 (permalink)  
Alt 23.03.2009, 14:53
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AW: Nacherfüllung TROTZ Verzehr und bestehenden Schadens

spontan würde ich sagen:
eben, wenn er eine neue wurt bekommt wird sein ist zwar sein äquivalenzinteresse befriedigt,
hier will er aber auch schadenersatz für den verletzten Zahn also einen Schaden an seiner gesundheit ersetzt haben, es handelt sich also um einen Schaden der als folge des mangels an einem anderen RG eigetreten ist. such mal unter dem stichwort mangelfolgeschaden, da dürftest du jede menge infos finden
hoffe das konnte dir etwas helfen
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  #4 (permalink)  
Alt 23.03.2009, 16:24
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AW: Nacherfüllung TROTZ Verzehr und bestehenden Schadens

danke!! muss ich dann trotzdem vorher die nacherfüllung prüfen oder kann ich direkt bei dem schadensersatz anknüpfen?!
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  #5 (permalink)  
Alt 23.03.2009, 17:04
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AW: Nacherfüllung TROTZ Verzehr und bestehenden Schadens

kommt darauf an wonach konkret gefragt ist
bei: wie ist die rechtslage? dann auf jeden fall,
aber auch so würde ich das wahrscheinlich anprüfen...
Nacherfüllung, also ne neue wurst, will er ja nun bestimmt nicht mehr und die ist ihm hier auch bestimmt unzumutbar....
viel erfolg noch
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  #6 (permalink)  
Alt 23.03.2009, 18:12
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AW: Nacherfüllung TROTZ Verzehr und bestehenden Schadens

es wird nach der genauen rechtslage gefragt!! vielen dank nochmal!!
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