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Hausarbeit Zivilrecht für Fort. Tübingen WS 2010/2011

Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit Zivilrecht für Fort. Tübingen WS 2010/2011 innerhalb des Forums Die Online-Lerngruppe - Wir pauken hier zusammen!

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  #1 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 10:30
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Question Hausarbeit Zivilrecht für Fort. Tübingen WS 2010/2011

Hallo!

Hat jemand Lust sich über die Hausarbeit auszutauschen??

Wäre echt toll.


Viele Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 18.08.2010, 13:57
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Question AW: Hausarbeit Zivilrecht für Fort. Tübingen WS 2010/2011

Ist das ein Kaufvertrag mit Nebenverpflichtung (Inspektion) oder ein Typenmischvertrag zwischen Kaufvertrag und Werk- oder Dienstvertrag??
Hilfe!

Schilderung:
G, der einen Handel mit Segelschiffen u. a. Schiffen hat, verkauft dem Hobby-Segler D ein gebrauchtes Segelschiff.
In dem Kaufvertrag wird vereinbart, dass G sich gegenüber D verpflichtet, eine Inspektion am Schiff von einem Fachmann durchführen zu lassen und eine neue Küche einbauen zu lassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.08.2010, 10:27
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AW: Hausarbeit Zivilrecht für Fort. Tübingen WS 2010/2011

Juhu, schreibt sonst niemand diese Hausarbeit. Möchte mich echt dringend austauschen!
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  #4 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 08:45
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AW: Hausarbeit Zivilrecht für Fort. Tübingen WS 2010/2011

Zitat:
Zitat von boebbelchen Beitrag anzeigen
Juhu, schreibt sonst niemand diese Hausarbeit. Möchte mich echt dringend austauschen!

guten morgen,

starte gerade erst mit der ha und dachte mir schauste mal ins juraforum ob evtl. schon jemand zu aufschlussreichen erkenntnissen gelangt ist.

sobald ich überhaupt irgendeine ahnung habe bin ich gerne zu regem austausch bereit.

grßle
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  #5 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 09:50
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AW: Hausarbeit Zivilrecht für Fort. Tübingen WS 2010/2011

Das ist super!
Melde dich einfach, sobald du dich in den Fall eingelesen hast und Fragen oder Anregungen hast!
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  #6 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 10:14
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AW: Hausarbeit Zivilrecht für Fort. Tübingen WS 2010/2011

hello again,

ähmmmm ich würde dir insoweit zustimmen, als das es sich um einen kv mit nebenpflichten handelt.


aber muss man da noch ne unterscheidung bzgl. der inspektion und dem einbau der küche machen ???
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  #7 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 11:47
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AW: Hausarbeit Zivilrecht für Fort. Tübingen WS 2010/2011

Darüber habe ich bis jetzt noch gar nicht nachgedacht.
Also spontan würde ich nein sagen, aber ich werde da noch mal nach Quellen suchen. Wenn ich was finde gebe ich Bescheid.
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  #8 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 12:06
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AW: Hausarbeit Zivilrecht für Fort. Tübingen WS 2010/2011

Zitat:
Zitat von boebbelchen Beitrag anzeigen
Darüber habe ich bis jetzt noch gar nicht nachgedacht.
Also spontan würde ich nein sagen, aber ich werde da noch mal nach Quellen suchen. Wenn ich was finde gebe ich Bescheid.

also ich dachte dabei spontan an leistungsbezogene und nicht leistungsbezogene nebenpflichten.

wobei bei dem einbau der küche evtl. auch an einen werkvertrag zu denken wäre.
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  #9 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 13:42
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AW: Hausarbeit Zivilrecht für Fort. Tübingen WS 2010/2011

hier einmal kurz meine neuen überlegungen:

ich würde sagen, dass die inspektion eine leistungsbezogene nebenpflicht ist.

der einbau der küche könnte zum gegenstand eines gesonderten werkvertrages gemacht werden.

allerdings ist im sachverhalt ja nur von einem vertrag die rede.

außerdem bin ich der meinung, dass dem sachverhalt nach das vertragliche verhältnis zwischen g und d vielmehr durch den kauf des segeschiffes geprägt, als durch die von g zusäzlich übernommene verpflichtung des einbaus der küche.

wobei es mir just merkwürdig erscheint, dass d volle haftung für die küche verlangt und andererseits der von g gewünschten verkürzung der verjährungsfrist zustimmt.

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  #10 (permalink)  
Alt 24.08.2010, 16:12
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Question AW: Hausarbeit Zivilrecht für Fort. Tübingen WS 2010/2011

Zitat:
Zitat von melse Beitrag anzeigen
hier einmal kurz meine neuen überlegungen:

ich würde sagen, dass die inspektion eine leistungsbezogene nebenpflicht ist.

der einbau der küche könnte zum gegenstand eines gesonderten werkvertrages gemacht werden.

allerdings ist im sachverhalt ja nur von einem vertrag die rede.

außerdem bin ich der meinung, dass dem sachverhalt nach das vertragliche verhältnis zwischen g und d vielmehr durch den kauf des segeschiffes geprägt, als durch die von g zusäzlich übernommene verpflichtung des einbaus der küche.

wobei es mir just merkwürdig erscheint, dass d volle haftung für die küche verlangt und andererseits der von g gewünschten verkürzung der verjährungsfrist zustimmt.


Ich stimme dir zu, dass der Kaufvertrag prägender ist und somit der Werkvertrag zurücktritt. So habe ich es auch. Also bleibt es bei dem Kaufvertrag mit den Nebenverpflichtungen (Inspektion und Einbau der Küche).

Also ich habe es so verstanden, dass für die Küche ein Gewährleistung von 2 Jahren besteht (min. 2 Jahre für neue Sachen im Gesetz, also +) und für die sonstigen Mängel am Schiff 1 Jahr Gewährleistung (min. 1 Jahr für gebrauchte Sachen im Gesetz +)
Aber wie sieht es mit der Inspektion aus, kann man die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränken?

Und tritt dann S an die Stelle von G, wenn G seine Ansprüche abtritt?
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