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Hausarbeit strafrecht III

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Alt 18.02.2009, 11:03
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Hausarbeit strafrecht III

Raub
Muss diese Hausarbeit schreiben. Vom Schwierigkeitsgrad ist sie in Ordnung, es treten aber doch noch ein paar Probleme auf.
Der Sachverhalt ist folgender:

A hat erfahren, dass O am frühen Morgen sein Unternehmen verlassen wird, um ein Geschäft abzuwickeln; als Zahlungsmittel soll O einen Diamanten bei sich führen. A legt sich auf die Lauer. Als O das Haus mit einem kleinen Beutel in der Hand verlässt, stürzt sich A auf O. O geht zu Boden, und A kann ihm wie geplant den Beutel entwenden und diesen in seine Jackentasche stecken. O nimmt allerdings die Verfolgung auf. Als A waghalsig eine Mauer überquert, fällt ihm der Beutel aus der Tasche. A versucht vergeblich, ihn wiederzuerlangen, und rennt dann weiter. Nach einigen Minuten holt O ihn ein. Es kommt zu einem Gerangel, in dem A die Oberhand behält und O erneut zu Fall bringt. Aus Wut über den misslungenen Coup tritt A brutal auf den am Boden liegenden O ein, ohne mit dessen Tod zu rechnen. Insgesamt sind die Verletzungen lebensgefährlich. A hört auf und erkennt, dass O in Lebensgefahr schwebt und gerettet werden könnte. Er beschließt, ihm nicht zu helfen, da ihn das bei seiner Flucht aufhalten könnte.

Als A sieht, wie auf der gegenüberliegenden Straßenseite die unbeteiligte U parkt, aussteigt und die Autotür ins Schloss fallen lässt, packt er sie, hält ihr sein Springmesser ausgeklappt an den Hals und zwingt sie, sich wieder in ihr Auto zu setzen. Er setzt sich neben sie und befiehlt ihr, loszufahren; in diesem Moment geht es ihm nur darum, zu entkommen. Während A seine unfreiwillige Mitfahrerin weiterhin bedroht und sie den Wagen lenkt, beschließt er etwas später, sich wenigstens noch die Wertsachen der U zu holen: Während der Fahrt nimmt er sich Bargeld und Handy aus der Handtasche der U, die diese beim Einsteigen in den Fußraum des Beifahrersitzes geworfen hatte, und steckt alles in seine Jackentaschen. Dann lotst er sie in ein Gebiet, das ihm für eine schnelle Flucht und zum Verstecken gut geeignet erscheint. A lässt U frei und gibt ihr – nun bekommt er doch Mitleid mit O – die Anweisung, zu einer aus der Ferne bereits vage erkennbaren Siedlung zu laufen und einen Notarzt in die Hauptstraße 5 zu rufen. U macht sich auf den Weg. Selbst anzurufen, ist A weiterhin zu riskant, und er glaubt, dass die Hilfe auch so noch rechtzeitig kommt. Als U weit genug weg ist, entfernt sich A zu Fuß; wie von Anfang an geplant lässt er den Schlüssel stecken.
Obwohl U keine Ahnung hat, warum sie einen Arzt holen soll, nimmt sie die Sache ernst. Um die Siedlung zu erreichen, braucht sie aufgrund ihres Zustands recht lange. Sie klingelt an verschiedenen Häusern. Erst nach einiger Zeit hat sie Erfolg. Mittlerweile ist seit den Tritten eine geraume Zeit verstrichen, und doch kann der von U gerufene Notarzt dem Überfallsopfer O vor dem Haus Hauptstraße 5 mit viel Glück und Geschick noch das Leben retten.

Wie hat sich A nach dem StGB strafbar gemacht? § 211 StGB und die §§ 223-229 StGB sind nicht zu prüfen.

Bei dem Überfall auf O würde ich als erstes Raub §249 prüfen. Es ist jedoch fraglich, wie das dann behandelt wird, weil O ja den Diamanten wiedererlangt hat. die Wegnahme ist ja demnach vollendet aber noch nicht beendet, oder? Wie mach ich das denn. Scheitert der Raub wegen fehlender Wegnahme und prüft stattdessen den Versuch?
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