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| Grundrechtsprüfung Art. 12 I GG Hallo. Bei einer Hausarbeit ist die Aufgabe ein Gutachten über eine Grundrechtsprüfung des Art 12 I GG zu erstellen. Ansich bereitet mir der Fall keine Schwierigkeiten, nur ein Hnweis des betreuenden Professors. Dieser lautet "Es ist zu unterstellen, dass dem Bund keine einfachgesetzliche Ermächtigungsgrundlage zur Verfügung steht" Daher meine Frage: Bedeutet das einfach, dass man Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung prüft, auch wenn es eine einfachgesetzliche Ermächtigunsgrundlage gäbe? Sprich man einfach so tut, als ob es diese nicht gäbe? Es geht um staatliche Warnungen über Produkte und § 8 ProdSG wäre doch eingetlich eine solche einfachgesetzliche Ermächtigungsgrundlage. Vielen Dank schon im Voraus. |
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