Dies ist eine Diskussion zu Grundrecht und Verfassungsbeschwerde innerhalb des Forums Die Online-Lerngruppe - Wir pauken hier zusammen!
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| Hallo, ich habe zwei Fragen. Ich hoffe, ihr könnt mir da helfen. Ich möchte bei einem Fall prüfen, ob eine Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat. Bei der Begründetheit beim Prüfungspunkt 'Kompetenzen und Verfahren des Gesetzes' muss ich dann die Kompetenz zur Gesetzgebung nochmal prüfen, wenn im Fall seht "ordnungsgemäß durchgeführtes Gesetzgebungsverfahren"? Oder impliziert das automatisch, dass auch die Kompetenz gegeben war? Wenn ich prüfen will, ob ein Verstoß gegen ein GR vorliegt und ein Abwehr-Grundrechten habe: Gilt da ein anderes Schema als bei einem Freiheitsgrundrecht? |
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| AW: Grundrecht und Verfassungsbeschwerde Hallo Nemi, zur Frage 1: die Aussage "ordnungsgem. durchgeführtes Gesetzgebungsverfahren" bezieht sich ja nur auf das Verfahren, dh die Lesungen, Mehrheiten usw. Ob aber die Initiatoren des Gesetzes auch das Recht hatten, das Verfahren überhaupt zu beginnen, entscheidet sich nach der Kompetenz, die an sich mit dem Verfahren nichts zu tun hat. Ich würde also die Kompetenz trotzdem prüfen! zur Frage 2: denke nicht, aber ich frage mich auch ernsthaft, was der genaue Unterschied zwischen den beiden Begriffen Freiheits- und Abwehr-GR ist. Rein unvoreingenommen gesehen ist die Abwehrfunktion notwendiger Bestandteil eines Freiheits-GR. Im Endeffekt geht es also um dieselbe Frage, nämlich um einen Eingriff. In den Prüfungsschemata, die ohnehin nicht allgemeinverbindlich zu sehen sind, gibt es nur die Unterscheidung in Freiheits- und GleichheitsGR-Prüfung |
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