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Große Übung ZivilRecht Hannover ws2011

Dies ist eine Diskussion zu Große Übung ZivilRecht Hannover ws2011 innerhalb des Forums Die Online-Lerngruppe - Wir pauken hier zusammen!

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  #31 (permalink)  
Alt 13.10.2010, 21:55
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AW: Große Übung ZivilRecht Hannover ws2011

an der stelle hänge ich auch gerade fest. ich weiß nicht, wie u eigentümer des oldtimers geworden sein soll. über 926 I 2 geht es ja nicht, weil g nicht eigentümer war. über 926 II den gutgläubigen erwerb klappt auch irgendwie nicht, oder?

was ist mit dem anwartschaftsrecht? welche rolle spielt das?
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  #32 (permalink)  
Alt 14.10.2010, 11:37
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AW: Große Übung ZivilRecht Hannover ws2011

ein gutgläubiger erwerb über § 926 II ist nicht möglich, wenn keine ausdrückliche einigung zustande gekommen ist.

prüft ihr eigentlich bei 1b alle §§ 2018, 2019? wie sieht's mit § 894 aus? und prüft ihr den anspruch gegen G oder gegen O der im GB steht oder C der den Hypothekenbrief hat?
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  #33 (permalink)  
Alt 14.10.2010, 14:51
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AW: Große Übung ZivilRecht Hannover ws2011

also ich habe hinsichtlcih des wagens den gutgläubigen erwerb nahc § 926 II abgelehnt, aber hinsichtlcih des anwartschaftsrecht dann mit § 926 I bejaht, das erstarkt dann zum vollrecht mit der letzten zahlung des g .....

bin endlich fertig ....wünsch euch noch viel spaß
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