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| GoA - Geschäftsführung ohne Auftrag, Hausarbeit MobiliarsachenR- Uni Osnabrück Also Folgendes: A hat den Wasserhahn laufen lassen,fahrlässig, und is dann in den urlaub gefahren. B wohnt in der Wohnung unter A und sein Herd ist nach wasserschaden defekt. B geht nach oben u "bricht" die Tür auf (um wasserhahn zu zu drehen). Ein Schlüsseldienst hätte für diese 10minütige Arbeit 50,- für das Öffnen der Tür bekommen. Beim Öffnen der Tür fängt er sich einen Splitter ein > Arztkosten. B fragt nun: 1. kann er von A 50,- Vergütung verlangen? 2. Kann er von A die Arztkosten erstetzt bekommen? 3. kann B von A Schadensersatz für den Herd verlangen? ich sitze da gerade innerhalb einer Hausarbeit dran, mir ist aber die herangehensweise nicht ganz klar, bzw welchen der §677ff hier nun angewendet werden müssen. ich habe mal nach beispielfällen gesucht, aber ich hab das gefühl, dass sich, sobald ein kleines detail anders ist, es auch sofort anders geprüft wird usw. also zu viele unterschiedliche herangehensweisen?! kann mir vllt jemand einfach seine gedanken dazu mitteilen? |
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| AW: GoA - Geschäftsführung ohne Auftrag, Hausarbeit MobiliarsachenR- Uni Osnabrück Sorry, aber wie oft willst Du die Frage noch stellen? Doppelposting wird hier nicht gerne gesehen..und dreifach schon gar nicht ![]() Vielleicht kannst Du dich auf einen Thread beschränken.... |
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| ja okay, sorry, hast ya recht!!!....aber immerhin ist es dir aufgefallen...und es ist dringend also falls du was weisst.... immer her damit |
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| AW: GoA - Geschäftsführung ohne Auftrag, Hausarbeit MobiliarsachenR- Uni Osnabrück Zitat:
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