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| brauche dringend hilfe bei 2 kleinen fällen hi, könnte mir bitte jemand bei 2 kleinen fällen helfen? 1.fall: Hans bestellt beim Schneider Sigi einen Anzug mit Weste. Als er ihn abholt, erkennt er, dass die Weste fehlt; dennoch bezahlt er den Anzug und nimmt ihn mit. Kann er Gewährleistungs¬ansprü¬che geltend machen? Worauf wären diese gerichtet? 2. fall: Hans erwirbt ein neugebautes Ferienhaus in Bayern; zweieinhalb Jahre nach Übergabe treten schwere Mängel am Haus auf. Bevor Hans Gewährleistungsansprüche geltend machen kann, wird er (33 Monate nach Übergabe der Liegenschaft) Opfer eines schweren Verkehrsunfalls. Aufgrund des Unfalls ist er mehr als ein Jahr ohne Bewusstsein; als er nach dreizehn Monaten endlich aus seiner Ohnmacht erwacht, ist sein erster Gedanke der, dass er doch endlich Gewährleistungsansprüche geltend machen muss. Ist das noch möglich? Gibt es im BGB eine Bestimmung, auf die sich Hans berufen könnte? (Tipp: Suchen Sie nicht bloß im Gewährleistungsrecht nach einer solchen Bestimmung!) schöne grüße austria1933 |
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| AW: brauche dringend hilfe bei 2 kleinen fällen Zu 2: § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: brauche dringend hilfe bei 2 kleinen fällen zu 1 Werkvertrag Abnahme Problem ob durch vorbehaltlose Abnahme auf Mängelrechte verzichtet wurde, Er hat den Mangel offensichtlich erkannt und dennoch den Anzug abgenommen. |
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