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Antrag als rechtlicher Vorteil

Dies ist eine Diskussion zu Antrag als rechtlicher Vorteil innerhalb des Forums Die Online-Lerngruppe - Wir pauken hier zusammen!

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Alt 12.03.2010, 18:11
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Antrag als rechtlicher Vorteil

Hallo.

Eine Willenserklärung wird gem. § 131 II 1 i.V.m. § 131 I gegenüber dem beschränkt Geschäftsfähigen nicht wirksam, wenn sie einen rechtlichen Nachteil inne hat. Ich frage mich/Dich, ob der einem beschränkt Geschäftsfähigen gemachte Antrag auf Abschluss eines Vertrages nicht nur rechtlich neutral sondern womöglich sogar rechtlich vorteilhaft ist.

Meine Überlegungen:
- rechtlich nachteilhaft? Nein, da allein im Antrag noch kein rechtlicher Nachteil begründet ist.
- rechtlich neutral? Ja, da eben kein Vor- oder Nachteil ersichtlich ist.
- rechtlich vorteilhaft? Eventuell, da der "Handlungsspielraum" des beschränkt Geschäftsfähigen erweitert wird.

Mich interesseiert also besonders, ob meine Überlegungen vom rechtlichen Vorteil abwegig sind oder ob diese Ansicht noch jemand teilt.

Ob das dadurch geschlossene Rechtsgeschäft letztlich einen rechtlichen Vor- oder Nachteil in sich birgt, sei dahingestellt. Hier soll es nur um das Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber dem beschränkt Geschäftsfähigen gehen.

Vielen Dank.
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Alt 23.03.2010, 16:17
Boardneuling
 
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AW: Antrag als rechtlicher Vorteil

Hat sich erledigt. In Flume III steht auf Seite 242, dass ein Antrag ein rechtlicher Vorteil sei. Zwar leider ohne Begründung, aber ich nehme es so hin.
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