Dies ist eine Diskussion zu §§ 306 ff iVm A.l.ic. Aufbau? innerhalb des Forums Die Online-Lerngruppe - Wir pauken hier zusammen!
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| §§ 306 ff iVm A.l.ic. Aufbau? Hey, ich schreibe nächste Woche eine Strafrechtsübung und ich habe eine klausurtaktische Aufbau- und Verständnisfrage zu den Brandstiftungsdelikten iVm A.l.i.c. Ich suche verzweifelt nach Fällen mit Lösung finde aber dazu nix, daher denke ich mir einen Fall aus und würde mich freuen wenn ihr mir sagen würdet, wie ich das Aufbaue bzw löse: Angenommen T betrinkt sich vorsätzlich und brennt vorsätzlich ein fremdes Haus nieder und es wäre ihm egal, ob Leute dabei in die Gefahr einer Gesundheitsschädigend geraten (306aII, dolus eventualis). Zusätzlich stirbt noch ein Feuerwehrmann bei den Löschungsarbeiten (306c) und T handelt auch um seine Versicherung zu betrügen, da er weiß, dass das in seinem Eigentum daneben stehende Haus auch Flammen fängt und niederbrennt (Diskussion bei 306bII Nr.2). Nun meine Frage(n): 1. Ohne die Alic wäre die Sache ja ganz einfach: 306, 306a I, 306aII, 306b I, II Nr 2, 306c alle wären sie verwirklicht (bis auf b II Nr.2 ). Nur wie baue ich das in Verbindung einer Alic auf? Okay bei 306 I diskutiere ich auf der Schuldebene ob eine Alic zulässig ist, nenne alle Theorien und lasse es letztendlich scheitern. Aber wie weiter? Prüfe ich danach 306a I und lasse es mit Verweis auf den Streit bei 306 I wieder scheitern und dann 306aII prüfen und dann 306b und immer verneinen ? Es wäre doch unlogisch und zeitverschwendend alle Brandstiftungstatbestände durchzuprüfen und immer wieder an der Schuld zu verwerfen. Oder Prüfe ich anfangs 306 I durch, lasse die alic bei der Schuld fallen, verneine die Strafbarkeit und weise darauf hin, dass deswegen auch alle anderen Brandstiftungsdelikte (306aI, II, b I, bII, c) entfallen und komme dann zu § 323a? muss ich wegen der alic noch 306d erwähnen? Werden dann innerhalb der Prüfung des § 323a alle Brandstiftungsdelikte geprüft (von 306a bis 306d)? Wäre nett, wenn ihr ne Aufbauskizze schreiben könntet wie ihr das Aufbauen würdet. Und wie mache ich das dann mit den Erfolgsqualifikationen und der alic (306b I, c)? Sage ich, dass mangels Verwirklichung des Grunddelikts es hier nicht in Frage kommt? 2. Noch ne andere Frage außerhalb der Alic: Angenommen T begeht §§ 306 I, 306a I, II, 52 (Tatbestand und Rechtswidrigkeit liegen vor), jedoch unterliegt er warum auch immer einem Erlaubnistatbestandsirrtum, wonach der rechtsfolgenverweisenden Theorie der Vorsatz gem § 16 entfällt. Was ist dann? Prüfe ich 306 d? Mit besten Grüßen WlanJoe |
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