Einzelnen Beitrag anzeigen

  #12 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 20:00
magme magme ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 9
Keine Wertung, magme hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, magme hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, magme hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, magme hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, magme hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, magme hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, magme hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, magme hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, magme hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, magme hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Große Übung ZivilRecht Hannover ws2011

der widerspruch der x ist nicht zustande gekommen, es fehlt an einer bewilligung/einstweiligen verfügung zur eintragung des widerspruchs. der widerspruch ist also fehlerhaft.

zu 2: denk ans abstraktionsprinzip. verfügungs- und verpflichtungsgeschäft sind voneinander zu trennen. selbst wenn das verfügungsgeschäft unwirksam wäre (was es meiner meinung nach nicht ist), wäre das verpflichtungsgeschäft wirksam
Mit Zitat antworten