Dies ist eine Diskussion zu Zoll und Zugriff auf Datenträger innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Zoll und Zugriff auf Datenträger a) Hat der Zoll das Recht auf die Daten der unbeschrifteten DVD zuzugreifen oder die DVD zu diesem Zweck zu konfiszieren? b) Mal angenommen, auf der DVD steht mit Edding der Titel eines aktuellen Kinofilms oder "Anleitung zum Bombenbau" geschrieben, darf der Zoll in diesem Fall auf den Verdacht hin den Inhalt überprüfen? |
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| AW: Zoll und Zugriff auf Datenträger auch beim datenschutz (der persönliche daten schützen soll) geht es um höhere interessen, die ggf vorrang haben datenschutz<>täterschutz
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Zoll und Zugriff auf Datenträger Danke für die Antwort, auch wenn sie etwas unbefriedigend ausfällt. Dass, wenn Osama bin Laden mit zwei Datenträgern an der Grenze erwischt wird, der Datenschutz keine große Rolle mehr spielt, hätte ich mir schon denken können ![]() Das Beispiel mit dem Bombenbau war vielleicht auch etwas überzogen. Also nochmal zurück zum einfacheren, fiktiven Beispiel mit einer selbst erstellten DVD: Darf der Zoll auf den Inhalt zugreifen? Also wohlgemerkt bei einer ganz normal reisenden Person, die auf keiner Fahnungsliste steht, nicht vorbestraft ist, bei der kein Schmugglerverdacht besteht etc.? |
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| AW: Zoll und Zugriff auf Datenträger ich bin kein zöllner, aber ich glaube: er darf ![]() was er nicht dürfte: wenn es sich wirkl um harmloses zeugs handelt (adressliste der familie) eine kopie ziehen und speichern ..o.ä der datenschutz schützt nur personenbezogne daten - sollten urheberrechtsverletzungen vorliegen, hat das nichts mit datenschutz zu tun
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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