Dies ist eine Diskussion zu Zeugennamen nennen? innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Zeugennamen nennen? Angenommen, jemand war ein Zeuge in einem Rechtsstreit. Er hat im Gericht seine Aussage für den Kläger gemacht. Nun veröffentlich der Angeklagte: Aussagen (bzw. Zitate) und Namen der Zeugen im Internet und macht das sehr publik. Darf er das? Die Verhandlung war zwar öffentlich aber er kann doch nicht einfach Namen nennen? gruß sin2sin |
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| AW: Zeugennamen nennen? hier im forum ist eine konkrete rechtsberatung verboten - also nur fiktive fälle dürfen diskutiert werden. grundsätzlich ist es schwieriger gegen privatpersonen bei einem verstoß gegen das BDSG vorzugehen - seiten-/ domaininhaber sind da schon eher greifbar (sofern śie in deutschland ansässig sind) http://www.philognosie.net/index.php/tip/tipview/700/ das BDSG gibt einem das recht auf löschung bzw. korrektur von persönlichen daten. und der datenschutzbeauftragte des jeweiligen budenslandes (kontakt im www) gibt kostenlos auskunft zu konkreten anfragen bzw schreitet ein, wenn konkrete verstöße vorliegen
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Zeugennamen nennen? Die Publikation von Namen - auch durch Privatpersonen- ohne Einwilligung stellt einen Verstoß gegen das Namensrecht dar, da es sich wohl nicht sogenannte um Personen der Zeitgeschichte handelt, und kann kostenpflichtig abgemahnt werden , verpflichtet überdies zum Schadensersatz, §§ 1004 analo, 823 BGB.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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