Dies ist eine Diskussion zu will nicht bei Creditreform gespeichert sein innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| will nicht bei Creditreform gespeichert sein Meine ganz bestimmt sehr naive Frage: Kann man sich als Gewerbetreibender gegen einen Eintrag bei Creditreform wehren? Angenommen A hätte ein Kleingewerbe angemeldet, weil er den Honig seiner Bienen hin und wieder mal an Fremde verkauft.Sein "Geschäftsinventar" besteht aus einem einzigen Bienenstock und einem Aktenordner. Gehen wir davon aus, es sei nicht nötig, aber trotzdem korrekt gewerblich angemeldet. Nun erhält er von Creditreform eine Aufforderung zur "Aktualisierung der Firmendaten", mit der (unrichtigen) Behauptung, sie hätten gleiches bereits vor einigen Monaten zugesandt und "bitten nun, in den nächsten Tagen um Rücksendung in eventuell korrigierter Form". (so ähnlich) Der Text ruft den Eindruck einer "Erinnerung mit Nachdruck" hervor. Was A besonders irritiert, sind z.B. die Angaben über seine "Umsätze", sogar seine angeblichen "Verbindlichkeiten" 1000 Euro (die es nicht gibt). Alles an den Haaren herbeigezogen. Ferner wird das Grundstück seiner Ehefrau als "Firmeneigentum" geführt. Unter Beteiligungen und Funktionen wird eine GmbH-Beteiligung angeführt, mit Adresse der GmbH, die in keiner Weise mit der Gewerbeanmeldung zu tun hat. Nun kommt der Punkt, wo A die Welt nicht mehr versteht. Diverse Firmen-Verzeichnisse führen seine Adresse und folglich ist er über die Eingabe seines Namens bei Google etc. auch prompt zu finden. Mit voller Adresse u. Telefonnummer, sogar mit Straßenskizze für die Anfahrt. Eines dieser Firmenverzeichnis hat sogar seine private Telefonnumer öffentlich angegeben, die nicht im Telefonbuch steht, weil A keinen Eintrag im Telefonbuch hat. Diese Telefonnummer kennen nur Freunde und Bekannte. Auf telfonische Anfrage, woher die Daten stammen, heißt es: Von der Creditreform. Angenommen, A sei nun nicht gerade der Typ des buddhistischen Mönches, der alles mit Gelassenheit hinnimmt. Was könnte er tun? Vielen lieben Dank für Eure Antworten! Engelhardt |
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| AW: will nicht bei Creditreform gespeichert sein das mit der crefo ist so eine sache, die bieten alle möglichen dienstleistungen an (inkasso, firmenauskünfte, personenauskünfte) da es sich bei der fragestellung um eine firmenauskunft handelt, ist das thema nicht recht für den datenschutz-ordner geeignet: das BDSG schütz nur personenbezogene daten aber ein blick in die agb der crefo könnte hilfreich sein http://www.creditreform.de/website/G...iessen_AGB.pdf wenn ich eine firma hätte, würde ich die crefo freundlich darauf hinweisen, dass ich bei falschbeauskunftung ggf schadenersatzansprüche anmelden werde eine mitwirkungspflicht der firma zum datensammeln sehe ich nicht vorsichtig sollte man sein, wenn hier noch forderungen aus inkasso nachgeschoben werden sollen als privatperson hat man das recht, gem § 34 BDSG auskunft über die bei der crefo gespeicherten persönlichen daten zu erhalten
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: will nicht bei Creditreform gespeichert sein Vielen Dank! Zitat:
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Die Hauptfrage lautet nach wie vor: Hat A ein Recht, seine Löschung bei Creditreform zu verlangen? Oder hat Creditreform das Recht, jede Gewerbeanmeldung derart zu vermarkten? Und natürlich hätte A auch gern etwas getan, was der Creditreform ein wenig weh tut. Es ist eine Unverfrorenheit, einfach ein "Firmen-Profil" aus der Luft zu erschaffen, nur damit die Adresse verkauft werden kann. Bin dankbar für weitere Hinweise. Engelhardt |
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| AW: will nicht bei Creditreform gespeichert sein als privatperson hat er nach BDSG den anspruch auf korrektur und löschung von daten - und als privatperson kann er sich beim datenschutzbeauftragten des zuständigen bundeslandes beschwerden, wenn seinem verlangen zb auf auskunft gem § 34 BDSG und/oder datenkorrektur/löschung nicht folgege geleistet wird (der sitz der crefo ist hier ausschalggebend) und: anfragen macht man immer freundlich (aber bestimmt )
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: will nicht bei Creditreform gespeichert sein Danke! OK, dann "freundlich, aber bestimmt". Die Grundfrage wäre noch: Was an Daten dürfen sie speichern oder durch "Ausspionieren" überhaupt sammeln? Meine nicht veröffentlichte Telefonnummer bestimmt nicht. Ich stelle mir das so vor: Firmenname Firmenbranche Adresse und die öffentlichen Angaben zu Telefon, Fax, E-Mail Mehr doch eigentlich nicht, wenn es sich nicht um eine GmbH oder gar AG handelt. Oder ist diese Vorstellung zu naiv gedacht? |
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| AW: will nicht bei Creditreform gespeichert sein Zitat:
Zitat:
Die Speicherung von Personendaten (Daten im Sinne des BDSG) ist grundsätzlich zulässig, wenn es einen "wichtigen Grund" dafür gibt, und Bonitätsauskünfte sind z.B. ein solcher. Die Speicherung von Personendaten unterliegt gesetzlichen Vorschriften, diese müssen dabei eingehalten werden und wenn gegen sie verstoßen wird, kann man dagegen vorgehen, aber wie gesagt: die Speicherung von Personendaten ist grundsätzlich zulässig. 2. Gewerbeanmeldungen, Handelsregistereinträge und ähnliche Informationen dürfen verwertet und vermarktet werden - sie sind übrigens genau dazu da. Das Handelsregister ist ja nun nicht zufällig öffentlich und für jedermann zugänglich. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: will nicht bei Creditreform gespeichert sein Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: will nicht bei Creditreform gespeichert sein bei den antworten von unserm tommy muss man immer etwas vorsichtig sein, er hat offenbar nicht das geld, sich eine neue fassung vom BDSG zu kaufen oder er hat verständnisprobleme damit... ![]() man muß grundsätzlich unterscheiden zu ausküften zu einer persönlichen person oder zu einer (ggf auch personen)firma die crefo ist aus meiner sicht keine typische auskunftei, die personendaten sammelt (bietet aber auf ihrer hompage einen zugang dazu an, es kann also sein, dass sie es tut) wenn die betroffenen nirgends auf einem formular eingewilligt haben (eine "schufa-","informa-"klausel findet sich z.b. regelmäßig auf bankformularen), dann müssen die betroffenen informiert werden laut BDSG besteht ua. die informationspflicht, wenn erstmalig personenbezogene daten gespeichert werden http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__33.html das kann zb so geschehen http://www.tagblatt.de/Home/service/...tzhinweis.html aber das alles gilt eben nur für die persönlichen daten der privatpersonen. die eheleute können als privatpersonen getrennt eine auskunft gem § 34 BDSG bei der crefo verlangen. (musterschreiben im www; herkunft, zweck der speicherung, weitergabe usw. ) als firma haben sie keinen auskunftsanspruch nach BDSG, welche §§ hier greifen könnten, müßte evtl im wirtschaftsrecht erörtert werden
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: will nicht bei Creditreform gespeichert sein Man könnte sich in so einem Fall an den Datenschutzbeauftragten des Landes wenden (es wurden ja auch private Daten veröffentlicht, wie z.B. die private Telefonnummer). Da dieses Unternehmen auch Informationen an andere weitergibt, könnte hier auch Üble Nachrede im Raum stehen? Schadenersatz wäre ggf auch möglich. Wie auch immer. Was der Organisation sicherlich am meisten weh tut ist, wenn man die ganzen Erlebnisse gut dokumentiert auf einem Blog veröffentlicht. Das wird dann schon das richtige Licht auf diese Datensauerei werfen. Tatsache ist doch, dass es heutzutage viele Organisationen gibt, die fröhlich drauf los Daten sammeln ohne sich darum zu scheren, ob die Informationen richtig sind oder nicht oder ob der Betroffene überhaupt damit einverstanden ist (informationelle Selbstbestimmung). Falsche Informationen sind jedoch auch nicht im Sinne der Kunden, daher mögen die es nicht, wenn sowas öffentlich gemacht wird. Nur sollte man darauf achten sachlich zu bleiben und keine s.g. Schmähkritik zu veröffentlichen. Also immer schön bei den (belegbaren) Fakten bleiben. ![]() Wegen der privaten Telefonnummer: Da könnte man auch mal Strafanzeige erstatten, denn irgendwie müssen die die Nummer ja (scheinbar) ausspioniert haben - was dann strafbar wäre.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: will nicht bei Creditreform gespeichert sein Danke hera u. 2much! Wegen der Ausforschung und Veröffentlichung der privaten Telefonnummer sollte A. vielleicht die Adress-Verzeichnis-Firmen anschreiben und Auskunft über die Herkunft dieser Daten verlangen. Und Klage ankündigen, falls die Telefonnummer nicht gelöscht wird. Das wird für Creditreform auch unangenehm sein. Für Creditreform selbst, sollte A. sich besser einen Anwalt nehmen. Ein bißchen was könnte er ja mit seinem Gewerbe schon verdient haben, theoretisch. :-) Danke für eure Auskünfte! Engelhardt |
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