Dies ist eine Diskussion zu Wieder 'mal Kameraüberwachung innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Wieder 'mal Kameraüberwachung angenommen in einem Büro- und Geschäftsgebäude wären schon öfters Dinge entwendet worden und auch schon Sachbeschädigungen (Graffiti) vorgekommen. Der Eigentümer möchte nun die Treppenhäuser, sowie den umzäunten Hofbereich vor dem Gebäude mittels (offensichtlich angebrachten) Videokameras inkl. Aufzeichnung übewachen, um ggf. Beweise in den Händen zu haben und auch, um potentielle Täter abzuschrecken bzw. um das Wohl der Mieter zu schützen. Die Aufzeichnungen sollen digital erfolgen und z.B. nach Vier Wochen automatisch gelöscht werden. Die Mieter würde der Eigentümer schriftlich darüber in Kenntnis setzen, dass aus gegebenem Anlass Kameras installiert würden, zudem würden an den beiden Zufahrten kleine Schilder nach DIN 33450 angebracht. Gibt es noch Punkte, die der Eigentümer beachten muss? Muss der Vermieter von dem Vorhaben ablassen, falls ein Mieter Einspruch gegen die Überwachung einlegt? Welche Mindestgröße müssen die Schilder an den Einfahrten haben (von 9x9cm bis 100x100cm sind derartige Schilder erhältlich) Vielen dank für die Mühe! Grüßle, Bb |
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| AW: Wieder 'mal Kameraüberwachung es muß geklärt werden, dass aus den aufzeichnungen kein personenprofil erstellt werden kann: also wer ist wann wo lang gelaufen und mit wem ihm arm .... es müssen regelungen getroffen werden für eine spätere auswertung der bilder: anlaßbezogen und 4- augen prinzip .. der pförtner sollte z.b. keine rechte haben, nachts in ruhe die tagesbilder anzuschauen
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Wieder 'mal Kameraüberwachung Zitat:
Die Aufzeichnungen sollen digital erfolgen und z.B. nach Vier Wochen automatisch gelöscht werden. Zitat:
Zitat:
Aber hier scheitert's nicht an der Kennzeichnung, die wäre schon in Ordnung (in geeigneter Größe und an geeigneter Stelle; gut sichtbar!), sondern viel mehr an den zu überwachenden Stellen. Meines Erachtens nicht machbar, wenn dort regulär die Mieter sowie Kunden und Passanten vorbei müssen. Ein derartiger Eingriff in die Privatsphäre muss niemand hinnehmen. Zu Recht.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Wieder 'mal Kameraüberwachung ich halte das ohne einverständnis aller mieterinnen und mieter keinesfalls für legal. ich persönlich würde dem nicht zustimmen. wir hatten schon mal genau diese diskussion hier, ebenfalls mietshaus. da sollte das treppenhaus überwacht werden... vielleicht findest du da was über die suche. |
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| AW: Wieder 'mal Kameraüberwachung @2much + @zeiten: falls da größere firmen drin sind, hat die AN-vertretung mitspracherecht und die DS-beauftragten
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Wieder 'mal Kameraüberwachung Zitat:
ich war von wohngebäude ausgegangen. dann is es ne andere baustelle... |
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| AW: Wieder 'mal Kameraüberwachung Ach so, ich bin auch von gemischter Nutzung ausgegangen, also von teilweise privaten Wohnungen in einem Wohn- und Geschäftshaus.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Wieder 'mal Kameraüberwachung In dem fiktiven Beispiel geht es wirklich um ein rein geschäftlich genutztes Objekt. Ich sehe schon, dass es schwierig sein dürfte, eine Sichehreitsverbesserung für die Mieter und Mitarbeiter zu erzielen. Aber wehe, es passiert dann 'mal was, dann ist der Teufel los und der böse Eigentümer wird beschuldigt, keine Sicherheit geboten zu haben... Aber ich schweife ab. Ich denke, der fiktive Egentümer wird sich nicht auf so einen Wahnsinn mit Vier-Augen-Prinzip, Einbindung der Betriebsräte der Mieter oder ähnlichen Kokolores einlassen... Wenn es nicht ausreicht, dass niemand ausser dem Eigentümer auf die gespeicherten Filme zugreifen kann und die Bilder nur nach einem Schadensfall angesehen werden, dann ist dieses fiktive Thema erledigt. Auf den verschrobenen Gedanken, dass irgendwer derartiges Material freiwillig ansehen sollte, muss man erstmal kommen... Aber dennoch Dankeschön für die Antworten |
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| AW: Wieder 'mal Kameraüberwachung
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Wieder 'mal Kameraüberwachung Ja. Er darf nicht einfach seine Mieter überwachen. Im Übrigen: das Hausrecht in einem Wohn- bzw. Bürogebäude haben die Mieter - nicht der Vermieter. Ohne Einverständnis der Mieter geht da gar nichts, die Mieter müssen wiederum, wenn sie Arbeitgeber sind, u.U. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachten, wenn durch die Überwachung Arbeitnehmer betroffen sind, und gehören zu den Mietern z.B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater oder andere, die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, wird's noch mal extra schwierig.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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