Dies ist eine Diskussion zu Wem gehören die Daten? Datenherausgabe innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Wem gehören die Daten? Datenherausgabe Angenommen User (u) hat seit Jahren einen so genannten free e-mail account bei dem Anbieter (gm). gm bietet dem u einen kostenlosen Profiaccountzur Probe für 4 Wochen an, welchen er auch innerhalb von 4 Wochen stornieren muss, wenn sich dieser Profiaccount nicht um 1Jahr kostenpflichtig verlängern soll. U probiert diesen Account, welcher per Buttonklick aktiviert ist, und sein free account wird entsprechend umgestellt. Nach bereits einer Woche entscheidet sich u gegen diesen Profiaccount und versucht ihn zu stornieren. Vergebens jedoch, da gm bei der Stornierung auf ein Fax mit handschriftlicher Unterschrift besteht. Eine E-mail mit dem Hinweis das u den Profiaccount nicht weiter wünscht ist ausdrücklich nicht ausreichend für gm. Nach Ablauf der 4 Wochen erhielt u dann eine Rechnung für den Profiaccount. u zahlt nicht, da er überzeugt ist seine Willenserklärung die Profiaccount NICHT zu nutzen ausreichend gewesen war. gm sperrt nun den account des u! u hat jedoch im Archiv des Accounts wichtige Dateien abgelegt und fordert gm auf die Daten zu exportieren oder anders frei zu geben. gm verweigert die Freigabe und verweist auf die fehlende Stornierung die plötzlich auch per e-mail ausreichend wäre. u widerrum gibt an den Account storniert zu haben, was gm jedoch nicht akzeptiert. Die Storno e-mail liegt des Weiteren mit den anderen wichtigen Daten im gesperrten Account. Was könnte u tun? wie könnte die Rechtslage aussehen, z.B. darf gm die Herausgabe der Daten verweigern? Danke |
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| AW: Wem gehören die Daten? Datenherausgabe .. dazu müßte man wahrscheinl. erstmal die AGB des account anbieters anschauen
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Wem gehören die Daten? Datenherausgabe Was? In den AGB´s soll stehen das meine E-mail Post dem Account Anbieter gehört? Oder in den AGB´s soll stehen das meine Bilddateien die verschickt oder empfangen wurden dem Account Anbieter gehören? Aaahhhaaa .... Wenn das da so stehen würde, wäre das sittenwidrig. Wo kommen wir denn da hin wenn ein E-Mail Provider ein E-Mail Konto nur dann zur Verfügung stellt, wenn bei der Versendung von Daten die Eigentumsrechte der verschickten oder empfangenen Daten an den Provider übergehen?! Trotzdem Danke! |
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| AW: Wem gehören die Daten? Datenherausgabe oh oh, wer wird denn da gleich ungeduldig und vergißt darüber sogar, dass es hier nur um fiktive fälle geht gibt es regelungen zur datensicherung ? gibt es eine verpflichtung zur datenhaltung über das vertragsende hinaus ? welchen mitwirkungspflicht bei der datensicherung hat der nutzer des accountes während der nutzungsdauer ? usw usw ... werden die daten bei vertragsende automatisch auf den servern gelöscht ? evtl ist es eine kleine nötigung, wenn der anbieter nur gegen weiternutzung des kostenpflichtigen accounts den zugang freischaltet ? (das müßten aber andere leute beurteilen ..)
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Wem gehören die Daten? Datenherausgabe Nein, mit Sicherheit nicht. Hier geht es aber auch nicht um Eigentumsrechte, sondern darum welche Verpflichtungen der Anbieter eines E-Mail Accounts bezüglich der dort gespeicherten E-Mails hat.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Wem gehören die Daten? Datenherausgabe Halloooo Nein nein nicht ungeduldig, denn dieser fiktive Fall könnte schon im Juni 2009 gewesen sein .... verärgert vielleicht weil dieser fiktive Fall zig mal in gewissen Foren auftaucht und der Provider immer der gleiche sein könnte. Wie dem auch sei, u könnte nun folgendes getann haben. ein dritter, sagen wir (d) hat der gm mitgeteilt das die daten zum großen teil nicht dem u sondern d gehört und verlangt die herausgabe. wenn nicht dann anzeige wegen unterschlagung §134 StGB und schadensersatz auf zivilrechtl. weg .... mal sehen ob das fruchtet? danke an alle! |
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| AW: Wem gehören die Daten? Datenherausgabe ps. daten sollen mittlerweile ja auch eine sache sein ..... :-) |
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| AW: Wem gehören die Daten? Datenherausgabe Zitat:
Des weiteren ist immer noch nicht klar welcher Form der Vertrag war der mit dem Provider abgeschlossen wurde. Grundsätzlich wird dieser Vertrag natürlich umfassen dass an die jeweilige E-Mailadresse gesandte E-Mails gespeichert und zugänglich gemacht werden. Interessant wäre was bezüglich langfristiger Speicherung vereinbart wurde. Falls jetzt die Daten, warum auch immer, nicht mehr zugänglich sein sollten, dann ist die Frage, welches Vergehens sich der Anbieter möglicherweise schuldig gemacht hat. Da wird es vermutlich relativ schwierig, da es sich hierbei nicht um matrielle Dinge handelt, sondern letztendlich nur um Elektronen auf iregndwelchen Speichermedien. Bleibt zum Schluß noch die Frage nach der Höhe des Schadens. Der dürfte bei der Mehrzahl der E-Mails eher fraglich sein. Letztendlich wird man hier ohne pfiffigen Anwalt nicht weit kommen.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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