Dies ist eine Diskussion zu Welche Rechte und Mittel hat die GEZ? innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Welche Rechte und Mittel hat die GEZ? Vielen Dank für Eure Hilfe, Grüße, der Käpten |
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| AW: Welche Rechte und Mittel hat die GEZ?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Welche Rechte und Mittel hat die GEZ? Vielen Dank erst mal. Das klingt ja schon fast Mafiös! Ich konnte dem Schreiben allerdings nicht entnehmen, ob die GEZ in irgend einer Weise dazu befugt ist, sich Informationen, und sei es über Dritte, zu beschaffen, ob und welcher Bürger sich per Computer von zu Hause aus im Internet bewegt. Über Antworten freut sich Käpten |
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| AW: Welche Rechte und Mittel hat die GEZ? .. jeder kann sich erstmal daten beschaffen, so wie er kann, wenn er dazu nicht kriminell werden muss - das www gibt über fast jeden persönliche daten preis - wenn die GEZ also im www stöbert und daten über jemanden im netz findet, kann sie erst mal dvon ausgehen: der mensch benutzt einen computer - ein abgleich mit der eigenen bestandsdatei verrät dann, ob schon GEZ bezahlt wird .. oder es werden halt leute losgeschickt, die die namenschilder an haustüren erfassen und dann das gleiche procedere und dann kann man ja mal im giesskannenprinzip die leute anschreiben. wenn 10 % zahlen ist es doch auch schon ein erfolg .... ( - denke ich mal so vor mich )die herausgabe von daten an dritte kann dagegen schon gegen bestehende gesetze verstoßen auch die GEZ sollte auskunft über die gespeicherten daten (herkunft und zweck) geben können - eine anfrage gem §34 BDSG könnte da weiter helfen
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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