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Welche Rechte und Mittel hat die GEZ?

Dies ist eine Diskussion zu Welche Rechte und Mittel hat die GEZ? innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 08.10.2009, 12:37
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Welche Rechte und Mittel hat die GEZ?

Es gibt ein Schreiben, in welchem die GEZ Gebühren für PC mit Internetanschluß erhebt. Kann die GEZ bei Anbietern eine Kundenliste einsehen? Kann die GEZ, ohne daß der Bürger sie in seine Wohnung bittet, erfahren, welcher Bürger einen Internetanschluß von zu Hause aus benutzt? Dürfen Internetanbieter Daten von Kunden an Dritte weitergeben? Liegt ein Verdachtsmoment vor, wenn die GEZ glaubt, daß ein Bürger einen Internetanschluß benutzt und keine Gebühren zahlt?
Vielen Dank für Eure Hilfe, Grüße, der Käpten
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Alt 08.10.2009, 15:32
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AW: Welche Rechte und Mittel hat die GEZ?

https://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.10.2009, 17:02
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AW: Welche Rechte und Mittel hat die GEZ?

Vielen Dank erst mal. Das klingt ja schon fast Mafiös!
Ich konnte dem Schreiben allerdings nicht entnehmen, ob die GEZ in irgend einer Weise dazu befugt ist, sich Informationen, und sei es über Dritte, zu beschaffen, ob und welcher Bürger sich per Computer von zu Hause aus im Internet bewegt. Über Antworten freut sich
Käpten
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  #4 (permalink)  
Alt 08.10.2009, 17:32
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AW: Welche Rechte und Mittel hat die GEZ?

.. jeder kann sich erstmal daten beschaffen, so wie er kann, wenn er dazu nicht kriminell werden muss - das www gibt über fast jeden persönliche daten preis -

wenn die GEZ also im www stöbert und daten über jemanden im netz findet, kann sie erst mal dvon ausgehen: der mensch benutzt einen computer -
ein abgleich mit der eigenen bestandsdatei verrät dann, ob schon GEZ bezahlt wird ..

oder es werden halt leute losgeschickt, die die namenschilder an haustüren erfassen und dann das gleiche procedere

und dann kann man ja mal im giesskannenprinzip die leute anschreiben.
wenn 10 % zahlen ist es doch auch schon ein erfolg .... ( - denke ich mal so vor mich )

die herausgabe von daten an dritte kann dagegen schon gegen bestehende gesetze verstoßen

auch die GEZ sollte auskunft über die gespeicherten daten (herkunft und zweck) geben können - eine anfrage gem §34 BDSG könnte da weiter helfen
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
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