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Weiterleitung Email

Dies ist eine Diskussion zu Weiterleitung Email innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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Alt 08.11.2010, 10:39
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Weiterleitung Email

Angenommen A hat im Rahmen einer Reklamation H (Händler) angeschrieben. Dieser leitet diese 1:1 an V (Veredler) weiter. Da A und V sich aus § 620 BGB kennen, nimmt dieser nicht nur auf die Reklamtion (nicht durch H anonymisiert) Bezug, sondern weist auf das ehemalige Verhältntnis und der Position des A im UN hin.

Zu den Fragen:

1. Hätte A mit einer Art Vertraulichkeitserklärung an H schreiben müssen und explizit darauf hinweisen müssen, dass eine ggf. Weiterleitung nicht o.k. ist?
2. Hätte V nicht die Email anonymisieren müssen, da die personenbezogenen Daten inhaltlich nicht relevant für die Weiterleitung war und ist somit nicht i.w.S. das Briefgeheimnis verletzt worden?
3. Hat sich V korrekt verhalten, wenn er dem H das ehemalige vertrauliche Verhältnis zwischen ihm und A mitteilt?

Danke vorab für eine Beantwortung meiner Fragen.

Grüße

Yogi
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