Dies ist eine Diskussion zu Weitergabe von Daten an Unternehmen innerhalb des Forums Datenschutzrecht
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| Weitergabe von Daten an Unternehmen Wäre dies rechtlich erlaubt oder Verstößt das gegen den Datenschutz? |
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| AW: Weitergabe von Daten an Unternehmen B könnte sich "wundern" und von C auskunft gem §34 BDSG verlangen, woher er dieser die daten hat, wieso usw ... wie soll der kontaktk aussehen ? anrufe (coolcalls) sind schon mal gar nicht erlaubt, briefkontakt nur, wenn der empfänger nicht ausdrücklich widersprochen hat und die daten aus öfrfentlich zugängigen quellen stammen ... ab 1.4. muß jeder betroffene informiert wereden, wenn seine daten erstmalig gespeichert, verarbeitet ..... werden wenn es daten aus der privatsphäre sind, kann durch deren weitergabe das allgemeine persönlichkeitsrecht von B verletzt werden . es besteht ggf anspruch auf schadenersatz und unterlassung auch gegen A
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Weitergabe von Daten an Unternehmen Der Kontakt von C zu B erfolgt persönlich oder per Briefweg. Die Daten von B sind Name, Vorname, Straße, Ort, Postleihzahl. Person B steht im Telefonbuch, die Daten von B könnte also jeder entnehmen. C müsste aber B vor dem Briefkontakt erst schriftlich per Brief informieren, dass die Daten erfasst wurden? Sprich zwei Briefe an B schicken (ab 01.04)? Muss C eine Frist gewähren, die B hat um gegen die Datenaufnahme zu widersprechen (ab 01.04)? |
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| AW: Weitergabe von Daten an Unternehmen Zitat:
Zitat:
- denke aber, in der realität wird das sowieso keiner machen - wird wohl erst akut werden, wenn sich die ersten "datenopfer" beschweren - wobei: es gibt immer chronische "berufsbeschwerer" ![]() ich kann mich nicht erinnern, irgend etwas zu einer frist gelesen zu haben - das gibt dann wohl wieder ermessensspielraum für die aufsichtsbehörden oder richter ...-habe aber auch keine lust, jetzt danach zu suchen ...
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Weitergabe von Daten an Unternehmen Adressdaten sind doch nicht geschützt, oder doch? |
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| AW: Weitergabe von Daten an Unternehmen Zitat:
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Weitergabe von Daten an Unternehmen Zitat:
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| AW: Weitergabe von Daten an Unternehmen Zitat:
- und wenn ich jetzt eine firma habe und dich mit meinen produkten oder sonstwas belästige oder du auch nur die vermutung hast, dass ich mit deinen daten irgend etwas anstelle, kann es schon eng für mich werden - auf jeden fall hast du ein recht zu erfahren, von wem ich diese daten habe (evtl hast du einen bösen nachbarn, der alle intimen details verkauft )
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Weitergabe von Daten an Unternehmen Zitat:
![]() In der Praxis kann man kaum beweisen, dass nicht irgendeiner für einen ein Preisausschreiben mitgemacht hat. Daher gehe ich davon aus (und habe es auch schon persönlich erfahren), dass die Daten von einem Adresshändler stammen, der sich widerum auf irgendwelche (möglicherweise erfundenen) Quellen beruft. |
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