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Weitergabe von Daten an Unternehmen

Dies ist eine Diskussion zu Weitergabe von Daten an Unternehmen innerhalb des Forums Datenschutzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 22:11
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Weitergabe von Daten an Unternehmen

Mal angenommen eine Privatperson/Unternehmen A würden Daten (Name, Anschrift, keine Mail-Telefon-Kredit-Bankdaten) von einer Privatperson B an ein Unternehmen C weiterleiten, ohne B zu informieren und C würde die Daten vertraulich behandeln, sprich nicht an andere Unternehmen weitergeben, sondern ausschließlich B kontaktieren im Namen von A ohne A dabei zu nennen.

Wäre dies rechtlich erlaubt oder Verstößt das gegen den Datenschutz?
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Alt 10.03.2010, 08:06
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AW: Weitergabe von Daten an Unternehmen

B könnte sich "wundern" und von C auskunft gem §34 BDSG verlangen, woher er dieser die daten hat, wieso usw ...

wie soll der kontaktk aussehen ?
anrufe (coolcalls) sind schon mal gar nicht erlaubt,
briefkontakt nur, wenn der empfänger nicht ausdrücklich widersprochen hat und die daten aus öfrfentlich zugängigen quellen stammen ...

ab 1.4. muß jeder betroffene informiert wereden, wenn seine daten erstmalig gespeichert, verarbeitet ..... werden

wenn es daten aus der privatsphäre sind, kann durch deren weitergabe das allgemeine persönlichkeitsrecht von B verletzt werden . es besteht ggf anspruch auf schadenersatz und unterlassung auch gegen A
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 12:29
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AW: Weitergabe von Daten an Unternehmen

Der Kontakt von C zu B erfolgt persönlich oder per Briefweg.

Die Daten von B sind Name, Vorname, Straße, Ort, Postleihzahl. Person B steht im Telefonbuch, die Daten von B könnte also jeder entnehmen.

C müsste aber B vor dem Briefkontakt erst schriftlich per Brief informieren, dass die Daten erfasst wurden? Sprich zwei Briefe an B schicken (ab 01.04)?

Muss C eine Frist gewähren, die B hat um gegen die Datenaufnahme zu widersprechen (ab 01.04)?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 08:21
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AW: Weitergabe von Daten an Unternehmen

Zitat:
Zitat von daniel.f
Der Kontakt von C zu B erfolgt persönlich oder per Briefweg.

Die Daten von B sind Name, Vorname, Straße, Ort, Postleihzahl. Person B steht im Telefonbuch, die Daten von B könnte also jeder entnehmen.
prima - alles paletti

Zitat:
Zitat von daniel.f
C müsste aber B vor dem Briefkontakt erst schriftlich per Brief informieren, dass die Daten erfasst wurden? Sprich zwei Briefe an B schicken (ab 01.04)?

Muss C eine Frist gewähren, die B hat um gegen die Datenaufnahme zu widersprechen (ab 01.04)?
ich glaube, ein brief würde genügen - denke aber, in der realität wird das sowieso keiner machen - wird wohl erst akut werden, wenn sich die ersten "datenopfer" beschweren - wobei: es gibt immer chronische "berufsbeschwerer"

ich kann mich nicht erinnern, irgend etwas zu einer frist gelesen zu haben - das gibt dann wohl wieder ermessensspielraum für die aufsichtsbehörden oder richter ...-habe aber auch keine lust, jetzt danach zu suchen ...
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  #5 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 14:12
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AW: Weitergabe von Daten an Unternehmen

Adressdaten sind doch nicht geschützt, oder doch?
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Alt 12.03.2010, 08:49
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AW: Weitergabe von Daten an Unternehmen

Zitat:
Zitat von 2much
Adressdaten sind doch nicht geschützt, oder doch?
stichwort: aus "frei öffentlich zugängigen quellen" ...
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  #7 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 13:33
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AW: Weitergabe von Daten an Unternehmen

Zitat:
Zitat von hera
stichwort: aus "frei öffentlich zugängigen quellen" ...
Naja, die Angaben stehen ja nicht grundsätzlich im Telefonbuch. Mich wirst du da z.B. nicht finden.
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  #8 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 16:41
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AW: Weitergabe von Daten an Unternehmen

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Zitat von 2much
Naja, die Angaben stehen ja nicht grundsätzlich im Telefonbuch. Mich wirst du da z.B. nicht finden.
ebens -
und wenn ich jetzt eine firma habe und dich mit meinen produkten oder sonstwas belästige oder du auch nur die vermutung hast, dass ich mit deinen daten irgend etwas anstelle, kann es schon eng für mich werden - auf jeden fall hast du ein recht zu erfahren, von wem ich diese daten habe (evtl hast du einen bösen nachbarn, der alle intimen details verkauft )
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  #9 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 17:10
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Zitat:
Zitat von hera
ebens -
und wenn ich jetzt eine firma habe und dich mit meinen produkten oder sonstwas belästige oder du auch nur die vermutung hast, dass ich mit deinen daten irgend etwas anstelle, kann es schon eng für mich werden - auf jeden fall hast du ein recht zu erfahren, von wem ich diese daten habe (evtl hast du einen bösen nachbarn, der alle intimen details verkauft )
Soweit die Theorie

In der Praxis kann man kaum beweisen, dass nicht irgendeiner für einen ein Preisausschreiben mitgemacht hat. Daher gehe ich davon aus (und habe es auch schon persönlich erfahren), dass die Daten von einem Adresshändler stammen, der sich widerum auf irgendwelche (möglicherweise erfundenen) Quellen beruft.
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